Die Gemeindeversammlung ist das Legislativorgan der Gemeinde. Sie setzt das Budget sowie den Steuerfuss fest und genehmigt die Jahresrechnung. Die Gemeindeversammlung entscheidet über Kredite, wichtige kommunale Geschäfte und Verordnungen, die nicht in die Kompetenz der Behörden (Exekutiven) fallen. Ebenso übt sie die politische Kontrolle über Behörden, Verwaltung und die weiteren Träger öffentlicher Aufgaben aus.
Die Gemeindeversammlung findet zwei- bis dreimal jährlich statt. An der Versammlung mitentscheiden dürfen Stimmberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Maur. Nicht stimmberechtigte Gäste sind ebenfalls herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Die Broschüre ist elektronisch frühzeitig bei der jeweiligen Gemeindeversammlung aufgeschaltet (siehe Daten weiter unten). Zudem kann ein kostenloses Abo gelöst werden, um die Gemeindeversammlungs-Broschüre zukünftig jeweils automatisch elektronisch (info@maur.ch) oder in Papierform (folgendes Formular) zu erhalten.
Die Terminfestsetzung der Frühjahrs- und Herbstgemeindeversammlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass genügend abstimmungsreife Geschäfte vorhanden sind.