Abmeldung, Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Abmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger
Als Schweizer Bürger/in haben Sie die Möglichkeit, die Abmeldung über unser Online-Formular zu tätigen oder direkt bei uns am Schalter der Einwohnerkontrolle zu tun. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.
- Identitätskarte oder Pass
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
- Angaben der neuen Wohnadresse
Abmeldung für Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können sich nur persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden, da der Ausländerausweis abgestempelt werden muss. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Angaben der neuen Wohnadresse
Wichtig: Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann das Online-Formular nicht benutzt werden. In diesem Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung bzw. Pass und Ausländerausweis mit.
Zuständige Abteilung
Einwohnerkontrolle
Zürichstrasse 8
8124 Maur
043 366 13 00
einwohner@maur.ch
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