Lebensmittelkontrolle
Um Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, die die Gesundheit gefährden könnten zu schützen, führt die Gemeinde in Restaurants, Bäckerei, Lebensmittelgeschäfte, Kinderhorte, Take-Aways, Zollingerheim etc. Lebensmittelkontrollen durch. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Gemeinde eingehalten werden. Sie erfolgt unangemeldet durch das Lebensmittelinspektorat. In der Regel werden die Betriebe ein- oder bei Bedarf auch mehrmals jährlich kontrolliert. Es werden auch verschiedenste Lebensmittel stichprobenweise erhoben und durch das Kantonale Labor Zürich untersucht.
Fachlich ist die Gemeinde Maur der Lebensmittelkontrolle des Kantons Zürich angeschlossen, die nach der Norm ISO 17020 zertifiziert ist.
Zuständige Personen
Jeannine Niedermann
- Funktion
- Sachbearbeiterin Abfallwesen
- Kontakt
-
Telefon 043 366 13 01
abfall(at)maur.ch
Links
- Eidgenössisches Recht: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
- Eidgenössisches Recht: Hygieneverordnung
- Eidgenössisches Recht: Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel
- Eidgenössisches Recht: Lebensmittelgesetz Zürich
- Bundesamt für Gesundheit
- Kantonales Labor Zürich
- Bundesamt für Veterinärwesen
zur Abteilung Sicherheit und Gesundheit