Hundekontrolle / Hundesteuer
Hundeverabgabung ab 1. Januar 2010
Die neue Gesetzgebung ab 1. Januar 2010 im Kanton Zürich enthält eine Anzahl neuer Vorschriften sowohl für die Tierhalter wie auch für die Gemeinden.
Die Ausführungen im Merkblatt geben Ihnen einen kompakten Einblick in die Neuerungen. Lesen Sie bitte dieses Merkblatt durch, denn mehr denn je ist Ihre Eigenverantwortung als Tierbesitzer gefragt. Nicht Einhalten der Vorschriften führt rasch zu rechtlichen Folgen oder es entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Zuständige Personen
Einwohnerkontrolle
Zürichstrasse 8
8124 Maur
043 366 13 00
einwohner@maur.ch
Links
- Veterinäramt des Kanton Zürich
- Informationen zur Hundedatenbank AMICUS und Meldepflicht
- Merkblatt Hundehaltung in der Gemeinde Maur
- Hundeanmeldung
- Hundeabmeldung
- Hundehaltung
- Praktische Hundeausbildung
- Hund Greifensee
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