Schulkinder
ABC rund um Schulkinder
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Kinder im Schulalter. Ist das von Ihnen gesuchte Thema nicht aufgeführt oder benötigen Sie weitere Auskünfte? Die Schulverwaltung versucht gerne, Ihnen weiter zu helfen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
A
Absenzen
Die Eltern sind gesetzlich für den regelmässigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder verantwortlich und haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von fakultativen Stunden und Schulveranstaltungen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.
Adressen
Schuleinheit Pünt, Maur | |
Schulhaus Pünt, Lehrerzimmer, Zürichstrasse 12, 8124 Maur | 044 980 01 77 |
Kindergarten A, Frau Biotti, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 87 |
Kindergarten B, Frau Hug, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 88 |
Mittagstischangebot, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 89 |
Schulsozialarbeit, Frau Gisiger | 079 421 56 92 |
Schulleiterin, Frau Barbara Omoruyi | 043 366 01 47 |
Hauswart, Herr Janser | 044 980 47 38 |
Weitere Adressen und Angaben zur Schuleinheit Pünt, Maur, finden Sie hier. | |
Schuleinheit Aesch | |
Schulhaus Aesch, Lehrerzimmer, Aeschstrasse 17, 8127 Forch | 044 980 02 75 |
Kindergarten A, Frau Di Benedetto, Schulhaus Aesch, Aeschstr. 17, 8127 Forch | 044 980 05 86 |
Kindergarten B, Frau Cavelti, Altes Schulhaus Aesch, Schulhausweg 3, 8127 Forch | 044 980 12 03 |
Kindergarten C, Frau Huber, Schulhaus Aesch, Aeschstr. 17, 8127 Forch | 044 887 60 74 |
Mittagstischangebot, Wettstein-Haus, 8127 Forch | 076 491 52 32 |
Schulsozialarbeit, Frau Müller | 076 362 73 55 |
Schulleiterin, Frau Lilian Zürrer | 044 980 05 32 |
Hauswart, Herr Gahbauer | |
Weitere Adressen und Angaben zur Schuleinheit Aesch finden Sie hier. | |
Schuleinheit Ebmatingen | |
Schulhaus Leeacher, Lehrerzimmer, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 29 |
Kindergarten A, Frau Lymann, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 27 |
Kindergarten B, Frau Schroer, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 27 |
Kindergarten C, Frau Kaithan, Schulhaus Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 982 29 21 |
Mittagstischangebot, Schulanlage Leeacher, Leeacherstr. 6, 8123 Ebmatingen | 044 980 26 31 |
Schulsozialarbeit, Frau Nef | 076 425 01 77 |
Schulleiter, Herr Erich Keiser | 044 982 29 26 |
Hauswart, Herr Gerth | 079 370 79 35 |
Weitere Adressen und Angaben zur Schuleinheit Ebmatingen finden Sie hier. | |
Schuleinheit Binz | |
Schulhaus Gassacher, Lehrerzimmer, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 20 |
Kindergarten A, Frau Bider, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 23 |
Kindergarten B, Frau Liebi, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 24 |
Kindergarten C, Frau Pierson, Gassacherstrasse 2, 8122 Binz | 043 366 04 21 |
Mittagstischangebot | 076 362 73 53 |
Schulsozialarbeit, Frau Nef | 076 425 01 77 |
Schulleiterin, Frau Anita Natascha Ruiz | 044 548 23 51 |
Hauswart, Herr Hammer | 079 598 12 17 |
Weitere Adressen und Angaben zur Schuleinheit Binz finden Sie hier. | |
Schuleinheit Sekundarschule Looren | |
Schulhaus Looren, Lehrerzimmer, Looren 3b, 8127 Forch | 044 982 20 40 |
Schulhaus Looren, Krankheitsmeldungen von Schüler/innen | 044 982 20 41 |
Mittagstischangebot | 076 362 73 51 |
Schulsozialarbeit, Frau Gisiger | 079 421 56 92 |
Schulsozialarbeit, Frau Müller | 076 362 73 55 |
Schulleiter, Herr Andreas Rüttimann | 044 982 20 50 |
Hauswart, Herr Brändle | 044 982 20 55 |
Weitere Adressen und Angaben zur Schuleinheit Looren finden Sie hier. | |
Musikschule | |
Gemeindehaus, Zürichstrasse 8, 8124 Maur | 043 366 13 34 |
Weitere Informationen zur Musikschule finden Sie hier. | |
Schulverwaltung | |
Gemeindehaus, Zürichstrasse 8, 8214 Maur | 043 366 13 33 |
Weitere Informationen zur Schulverwaltung finden Sie hier. | |
Geschäftsleiter Schule | |
Roberto Gardin, Gemeindehaus, Zürichstrasse 8, 8124 Maur | 043 366 13 26 |
Schulpsychologischer Dienst Maur | |
Frau Wanda Sommer, Mühlestrasse 1, 8124 Maur | 044 980 42 82 |
Weitere Informationen zum Schulpsychologischen Dienst Maur finden Sie hier. | |
Logopädie | |
Frau Kuhn, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 92 |
Frau Schreyer, Rainstrasse 2, 8124 Maur | 043 495 61 93 |
Psychomotorik | |
Frau Messerli Thomann, Schulhaus Aesch, Aeschstrasse 17, 8127 Forch | 044 980 11 14 |
Psychotherapie | |
Frau Trachsler, Schulhaus Aesch, Aeschstrasse 17, 8127 Forch | 044 980 02 75 |
Schulbuskoordination | |
Frau Wettstein | 076 362 73 57 |
Gemeinde- und Schulbibliotheken | |
Aesch-Forch, Zollingerheim, Aeschstrasse 8, 8127 Aesch | 044 806 15 99 |
Ebmatingen, Schulhaus Leeacher, Leeacherstrasse 6, 8123 Ebmatingen | 044 980 04 89 |
Maur, Zürichstrasse 1, 8124 Maur | 044 887 60 64 |
Weitere Informationen zu den Gemeinde- und Schulbibliotheken finden Sie hier. | |
Schulärzte | |
Schuleinheiten Ebmatingen, Binz und Looren | |
ACAMED Ärztezentrum Binz, Gassacherstrasse 12, 8122 Binz | 044 980 21 21 |
Schuleinheiten Aesch und Pünt, Maur | |
Herr Dr. med. Ruedi Rothenbühler, Rellikonerstrasse 7, 8124 Maur | 044 980 32 31 |
Weitere Informationen zum Schulärztlichen Dienst / den Schulärzten finden Sie hier. | |
Schulzahnärzte | |
Schuleinheiten Ebmatingen, Binz, Looren und Pünt, Maur | |
Dr. med. dent. Daniel Lütscher, Zürichstrasse 116, 8123 Ebmatingen | 044 980 32 31 |
Schuleinheit Aesch | |
Dr. med. dent. Marcell Hungerbühler, Leugrueb 14, 8126 Zumikon | 044 918 01 36 |
Weitere Informationen zur Schulzahnpflege finden Sie hier. | |
Anmeldetermine Musikschule und Schulergänzende Betreuung (Mittagstisch)
Anmelde- und Kündigungstermine für die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung sind jeweils der 30. November und 31. Mai.
Audiopädagogische Angebote
Audiopädagogische Angebote der Volksschule richten sich an Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung während der obligatorischen Schulpflicht. Der Hörverlust ist durch ein fachärztliches Gutachten belegt und berechtigt in der Regel zu IV-finanzierten Hilfsmitteln.
Aufgaben
Aufgabenstunde
Aufgabenstunden finden ab der 2. Primarklasse in allen Schuleinheiten bei genügend Anmeldungen jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.35 - 16.20 Uhr statt. Ziel der Aufgabenstunde ist es, den Kindern in Kleingruppen zu ermöglichen, ihre Schulaufgaben regelmässig in geordnetem Rahmen und unter Aufsicht zu erledigen. Die Aufgabenhilfe soll bei den Schülern und Schülerinnen die Fähigkeit zur selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben fördern. Anhand des Aufgabenheftes überprüfen die Betreuer oder Betreuerinnen dies jedes Mal und stehen dem Kind auch für Fragen zur Verfügung.
Aufgabenhilfe ist kein Stützunterricht und wird nicht eingesetzt, um einem Kind das Erreichen einer höheren Schulstufe zu ermöglichen.
Aufgabenhilfe ist kein Stützunterricht und wird nicht eingesetzt, um einem Kind das Erreichen einer höheren Schulstufe zu ermöglichen. Die Koordination erfolgt über die Lehrperson. Das Angebot ist für die Eltern kostenlos. Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch.
Aufnahmeprüfungsvorbereitung Gymnasium
siehe Gymnasium, Aufnahmeprüfungsvorbereitung
Auskünfte
Wir bitten Sie, sich in allen Fragen, welche Ihr Kind und die Schule betreffen, zunächst an die Klassenlehrperson(-en) zu wenden. Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, bitten wir Sie, telefonische Anfragen oder Mitteilungen vor oder nach dem Unterricht zu machen.
Ausserdem steht Ihnen die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung. Sollten auch die Gespräche mit der Schulleitung nicht zu einer Lösung führen, wird der Geschäftsleiter Schule beigezogen.
Für administrative Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.
B
Begabtenförderung und Begabungsförderung
Von besonderer Begabung wird gesprochen, wenn Schülerinnen und Schüler in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind. Diese Kinder werden gemäss dem Sonderpädagogischen Konzept zusätzlich gefördert. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson. Art und Umfang der Begabten- und Begabungsförderung werden im Sonderpädagogischen Konzept der Schule Maur definiert.
Behandlungskosten Zahnarzt
Informationen zu den Beiträgen an der Schule Maur resp. Vergünstigungen finden Sie hier.
Berufsberatung (biz)
Beratung für Jugendliche zu Berufsfragen und Laufbahnplanung für Erwachsene auf Voranmeldung.
Brunnenstrasse 1, 8610 Uster, Tel: 044 905 49 00, E-Mail: biz.uster@ajb.zh.ch, Homepage: www.bizuster.zh.ch
Berufsvorbereitungsjahr
Gemäss Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2004, § 12, und Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 1. Januar 2009, § 5 und § 6, besteht für die Gemeinden eine Angebotspflicht für Berufsvorbereitungsjahre. Die Gemeinden können die Führung der Berufsvorbereitungsjahre vertraglich an einen kantonal anerkannten Anbieter ihrer Wahl übertragen. An der Sitzung vom 16. Juni 2009 hat die Schulpflege Maur die Führung der Berufsvorbereitungsjahre an die Berufswahlschule Uster (BWS) und die Tempus am See, Küsnacht, übertragen.
Das Reglement der Schule Maur zum Berufsvorbereitungsjahr finden Sie hier: Reglement Berufsvorbereitungsjahr
Besuchsmorgen
siehe Elternbesuchsmorgen
Betreuung
siehe Schulergänzende Betreuung
Bezirksrat
Die wichtigste Bezirksbehörde im Bereich des Verwaltungsrechts ist der Bezirksrat. Es handelt sich dabei um eine Kollegialbehörde. Sie besteht aus dem Statthalter als Präsident, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Die Bezirksräte üben generell die Aufsicht über die Gemeinden und öffentlichrechtlichen Körperschaften auf Gemeindeebene aus. Sie besorgen als erste kantonale Instanz die verwaltungsinterne Rechtsprechung, entscheiden also über Rekurse und Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeinden oder gegen Anordnungen und Erlasse anderer Gemeindebehörden und weiterer Träger öffentlichrechtlicher Aufgaben der Gemeinden. Sie werden von Amtes wegen aufsichtsrechtlich aktiv, indem sie Kontrollen bei Gemeindebehörden (Visitationen) durchführen und generell bei Verdacht auf Vorliegen eines Missstandes intervenieren und allenfalls aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen. Beim Schulwesen beschränkt sich die Aufsicht des Bezirksrats auf organisatorische, personalrechtliche und finanzielle Fragen. Er ist auch Rechtsmittelinstanz gegen Anordnungen der Schulpflegen.
Bibliothek
Siehe Gemeinde- und Schulbibliotheken
Blockzeiten
Während den Blockzeiten besuchen alle Schülerinnen und Schüler auf allen Stufen die Schule. Die Blockzeiten: Montag bis Freitag, 08.20 - 12.00 Uhr.
Brückenangebot
C
Chinderhuus Muur
Geschäftsleitung 044 887 60 27
Krippe Ebmatingen, Schulweg 2, 8123 Ebmatingen 044 980 33 49
Hort/Mittagshort Ebmatingen, Bachtobelstrasse 19, 8123 Ebmatingen 044 548 48 08
Hort/Mittagshort Maur, Alte Zürichstrasse 5, 8124 Maur 043 366 02 91
info@chinderhuus-muur.ch / www.chinderhuus-muur.ch
D
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht in Kleingruppen mit dem Ziel, fremdsprachige Schüler in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihrem Leistungsvermögen zu fördern. Er soll ihnen den Anschluss an die ihnen entsprechende Regelklasse gewährleisten.
Dispensation
Wiederkehrende Dispensationen in einzelnen Fächern kann die Schulleitung bewilligen, wenn zwingende Gründe vorliegen. Ausserdem können Kinder an bestimmten religiösen Festtagen ihrer Konfession vom Unterricht dispensiert werden.
Dispensationsgesuch
Siehe Urlaubsgesuch
Dreiteilige Sekundarstufe
Siehe Sekundarstufe
E
Einstufung in die Sekundarstufe
Siehe Sekundarstufe
Elternbesuchsmorgen
Schule Pünt, Maur | Dienstag bis Donnerstag | 14. - 16. November 2017 |
Schule Aesch | Donnerstag | 15. November 2017 |
Dienstag | 19. März 2018 | |
Schule Ebmatingen | Dienstag | 13. November 2017 |
Donnerstag | 09. März 2018 | |
Schule Binz | Montag bis Freitag | 06. - 10. November 2017 |
Schule Looren | Mittwoch | 08. November 2017 |
Freitag | 16. März 2018 |
Eltern und Schule
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule wurde in den letzten Jahren immer wichtiger und ist für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder notwendiger denn je. In den Bereichen Hausaufgaben, Gesundheitsprävention oder auch bei der Elternmitwirkung kann die Schule ihren Auftrag nur wahrnehmen, wenn auch die Eltern ihren erzieherischen Verpflichtungen nachkommen. Besonders auch an Elternabenden kann diese Zusammenarbeit gefördert werden, da hier Kontakte geknüpft und Informationen ausgetauscht werden können. Die Teilnahme mindestens eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten wird erwartet.
Die wichtigste Ansprechperson der Eltern ist die Klassenlehrperson.
Elternrat
Die Elternräte der Schule Maur:
- Schule Pünt, Maur
- Schule Aesch
- Schule Ebmatingen
- Schule Binz
- Sekundarschule Looren
F
Familienergänzende Betreuung
Siehe Schulergänzende Betreuung
Ferienplan
Ferienplan
Fortbildungskommission
Informationen zur Fortbildungskommission finden Sie hier.
Freizeitkurse Maur
Das Programm der Freizeitkurse Maur sowie weitere Informationen finden Sie hier.
G
Gemeinde- und Schulbibliotheken Maur
Die Gemeinde- und Schulbibliotheken bieten eine Fülle von Sachbüchern und Belletristik für alle Geschmäcker - von Krimis über Liebesgeschichten bis hin zu Comics und Bilderbüchern findet man eine reiche Auswahl.
Weitere Informationen über unsere Bibliotheken finden Sie hier.
Geschäftsleiter/in Schule
Der Geschäftsleiter Schule koordiniert die gesamte Schule Maur im Auftrag der Schulpflege. Gemeinsam mit den sechs Schulleiter/innen trägt er die Verantwortung für die operative und pädagogische Ausrichtung unserer Schulen. Der Geschäftsleiter Schule bildet gemeinsam mit den Schulleitenden die Geschäftsleitung, in welcher er den Vorsitz hat. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm geregelt. Der Geschäftsleiter Schule ist im Gemeindehaus erreichbar. Für Fragen und Anliegen steht er gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Geschäftsleitung besteht aus dem/der Geschäftsleiter/in Schule und den Schulleitungen. Der/Die Musikschulleiter/in ist anwesend und stimmberechtigt für Traktanden, welche die Musikschule betreffen. Die Schulverwaltungsleitung hat beratenden Einsitz und führt das Protokoll. Mitsprache und Entscheidungsfindung in der Geschäftsleitung: Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Funkionendiagramm der Schule Maur Geschäftsleitung
Es wird ein Konsens angestrebt. Bei Anträgen an die Schulpflege werden Meinungsverschiedenheiten im Antrag dargelegt. Bei Entscheiden in eigener Kompetenz entscheidet die Mehrheit. Der Geschäftsleiter / Die Geschäftsleiterin hat bei einer Pattsituation den Stichentscheid.
Gesetzliche Grundlagen
Die meisten gesetzlichen Grundlagen für den Schulbetrieb können aus den folgenden Gesetzen / Verordnungen abgeleitet werden:
- Gemeindegesetz Kanton Zürich
Weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie unter http://www.zh.ch/internet/de/rechtliche_grundlagen/gesetze/einfache_suche.html
Gymnasium, Aufnahmeprüfungsvorbereitung
Für die Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse der Schule Maur werden während dem 1. Semester zwei Wochenlektionen für eine gezielte Prüfungsvorbereitung angeboten. Die Vorbereitungskurse finden in den Räumlichkeiten der Schule Maur statt. Die Vorbereitungskurse werden in allen Schuleinheiten der Schule Maur ab einer Teilnehmerzahl von 8 Schülerinnen und Schülern angeboten. Die Vorbereitungskurse finden wöchentlich und möglichst in der eigenen Schuleinheit statt. Sie werden von Personen mit Unterrichtsberechtigung im Kanton Zürich erteilt. Die Lehrpersonen legen den wöchentlichen Zeitpunkt der Lektionen fest. In dieser Prüfungsvorbereitung lernen die Schülerinnen und Schüler die spezifischen Herausforderungen und die Form der Aufnahmeprüfung kennen: Umfang, Struktur, Aufgabentyp etc. Von den Schülerinnen und Schülern wird verlangt, dass alle im Zusammenhang mit der Übertrittsprüfungsvorbereitung anfallenden Arbeiten pünktlich, vollständig und sorgfältig erledigt werden. Die Vorbereitungskurse finden ausserhalb des Stundenplans statt. So wird sichergestellt, dass die Anwärterinnen und Anwärter bereit sind, den erforderlichen Mehraufwand zu betreiben.
H
Haftpflichtversicherung
Hausaufgaben
Die Hausaufgaben sind ein Mittel, bei den Schülerinnen und Schülern das Pflichtgefühl, selbständiges Arbeiten und den Sinn für Verantwortung zu fördern. Sie dienen der Festigung, Vertiefung oder Anwendung des in der Schule Erlernten. Beim Erteilen von Hausaufgaben muss das Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schülern berücksichtigt werden. Die Aufgaben sollten ohne Hilfe der Eltern lösbar sein. Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Sonn- oder Feiertages auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien werden in der Regel keine Hausaufgaben erteilt.
Hausaufgabenstunden
HSK Kurse
siehe Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
I
Impfungen
Siehe auch Schulärztlicher Dienst
Informatik / ICT-Konzept
Die Schule Maur verfügt über eine zeitgemässe IT-Infrastruktur. Art und Umfang regelt das ICT-Konzept.
Informationsabende
Schuleintritt (Kindergarten) | Donnerstag, 23. Mai 2019 | |
Übertritt 1. Primarklasse | Donnerstag, 16. Mai 2019 | |
Übertritt 1. Sekundarklasse | Donnerstag, 25. Oktober 2018 |
Informationsabende zum Übertritt in die 1. Primarklasse finden in der jeweiligen Schuleinheit nur statt, wenn Besonderheiten wie beispielsweise die Bildung von mehreren 1. Klassen oder spezielle Klassenzusammensetzungen anstehen.
Integrative Förderung (IF)
Das Angebot unterstützt und ergänzt die Arbeit der Lehrpersonen bei der Schulung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Förderung erfolgt durch schulische Heilpädagogen, welche in der Regel integrativ eingebunden sind und somit im Klassenverbund wirken.
Die neuen sonderpädagogischen Massnahmen beinhalten u.a. auch die Integration von behinderten / lernbehinderten Kindern. Bei der integrierten Sonderschulung besuchen die Schüler den Unterricht in einer Regelklasse und werden während einzelnen Lektionen von Fachkräften spezifisch gefördert.
Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Bei der integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) besuchend die Schüler/innen den Unterricht in einer unserer Regelklassen und werden während einzelnen Lektionen von Fachpersonen spezifisch gefördert. Diese Kinder weisen erhebliche sonderpädagogische Bedürfnisse auf, welche zu einem Sonderschulstatus führen.
J
Jahresplan
Der Jahresplan beschreibt, wie die Entwicklungsthemen des Schulprogramms im betreffenden Schuljahr bearbeitet werden. Der Stand laufender Projekte wird ausgewiesen und abgeschlossene Projekte werden evaluiert.
Die Jahrespläne finden Sie hier:
- Schuleinheit Pünt, Maur
- Schuleinheit Aesch
- Schuleinheit Ebmatingen
- Schuleinheit Binz
- Schuleinheit Sekundarschule Looren
- Musikschule
Jokertage
Jugend- und Freizeithaus / Offene Jugendarbeit Maur
Jugendhaus, Looren 25, 8127 Forch, Tel: 044 980 33 74, Natel: 076 577 33 74
K
Kindergarten
Kinderzulagen
Klassenbildung
Die Klassenbildung in der Gemeinde Maur und in den einzelnen Schuleinheiten ist eine alljährliche Herausforderung, welche sorgfältig vorgenommen wird. Dabei wird darauf geachtet, dass jeweils ausgeglichene Klassen und innerhalb der Klassen ausgewogene Gruppen entstehen. Zudem werden in diesem Prozess verschiedene Faktoren berücksichtigt wie Geschlecht, Leistungsfähigkeit, besondere schulische Bedürfnisse, Fremdsprachigkeit oder soziale Merkmale. Bei diesem Vorgehen liegt die entsprechende Zuständigkeit innerhalb der Schuleinheiten bei der jeweiligen Schulleitung.
Um diese Ausgewogenheit zu erreichen, kann die Schule allfällige Zuteilungsgesuche nicht berücksichtigen. Auch nachträgliche Umteilungen von Schülern und Schülerinnen können die Systeme in eine Schieflage bringen und provozieren wiederum neue Anträge für Änderungen. Diese müssten dann mit gleichem Recht behandelt werden.
Kompetenzorientiertes Lernen
Siehe Lehrplan 21
Kopfläuse
Weitere Informationen zur Bekämpfung von Kopfläusen finden Sie hier.
Krankheit / Unfall
Kann das Kind krankheits- oder unfallbedingt den Unterricht nicht besuchen, melden die Eltern die Absenz telefonisch der Klassenlehrperson sowie den weiteren beteiligten Personen (Schulbus, Mittagstischangebot, Musiklehrpersonen etc.). Das rechtzeitige Abmelden dient auch der Sicherheit des Kindes.
Kündigungstermine Musikschule und Schulergänzende Betreuung (Mittagstisch)
Anmelde- und Kündigungstermine für die Musikschule und die Schulergänzende Betreuung sind jeweils der 30. November und 31. Mai.
Kursangebot Freizeitkurse Maur
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)?
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) erweitern die Kinder und Jugendlichen die Fähigkeiten in ihrer Muttersprache. Sie erwerben sich Kenntnisse über ihre Heimatkultur, z.B. Geschichte, Geografie, Feste, Musik und Tradition.
L
Läuse
Weitere Informationen zur Bekämpfung von Kopfläusen finden Sie hier.
Lehrplan 21
Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie hier: http://www.lehrplan.ch/
Logopädische Therapie
Die Logopädie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation. Eine Spracherwerbsstörung führt in der Regel zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich. Sie hat insbesondere Auswirkungen auf die Leistung in schulischen Fächern, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind. Wird bei einer Schülerin oder einem Schüler eine Sprachauffälligkeit beobachtet, beantragen die Eltern und die Lehrperson in einem Schulischen Standortgespräch eine logopädische Abklärung. Aufgrund der Abklärung und mit dem Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine logopädische Therapie anordnen.
Broschüre Logopädische Therapie
M
Mittagstischangebot
Informationen zum Mittagstischangebot finden Sie hier.
Musikschule
Informationen zur Musikschule finden Sie hier.
N
o
O
Organigramm
Das Organigramm der Schule Maur finden Sie hier: Organigramm der Schule Maur
Organisationsstatut
Das Organisationsstatut der Schule Maur ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Maur vom 17. Mai 2009.
Es regelt
1. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Kompetenzen der Behördenorgane, der Organe der Schule und der Schulverwaltung
2. Die Geschäftsführung der Schulpflege sowie deren unterstellten Organe.
P
Primarstufe
Informationen zu unseren Primarklassen finden sie unter
- Schuleinheit Pünt, Maur
Promotion/Übertritte/Umstufungen
Grundlage für Schullaufbahnentscheide ist eine Gesamtbeurteilung. Neben den kognitiven Fähigkeiten berücksichtigt sie das Arbeits- und Lernverhalten und das Sozialverhalten sowie die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Schullaufbahnentscheide erfolgen in einem Konsensverfahren zwischen Schülerin / Schüler und Eltern, Klassenlehrperson und Schulleitung. Sind sich die Beteiligten einig, ist kein formeller Schulpflegeentscheid notwendig. Ergibt sich kein Konsens, entscheidet die Schulpflege.
Erscheint die Promotion Ende des Schuljahres gefährdet, müssen die Eltern spätestens am Ende des ersten Semesters benachrichtigt werden. Gegen diesen Beschluss besteht Rekursmöglichkeit. Eine Wiederholung der 6. Klasse ist nur möglich, wenn aussergewöhnliche Umstände wie z.B. eine längere Krankheitsphase vorliegen.
In der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Eine Umstufung wird auf Antrag einer Lehrperson oder auf Gesuch der Eltern geprüft.
Psychomotorische Therapie
Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit Auffälligkeiten der Bewegungsentwicklung und des Bewegungsverhaltens. Sie hat zum Ziel, dass das Kind seine Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeiten seinen Möglichkeiten entsprechend umsetzen kann.
Werden bei einer Schülerin oder einem Schüler Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung beobachtet, beantragen die Eltern und die Lehrperson in einem Schulischen Standortgespräch eine psychomotorische Abklärung. Aufgrund der Abklärung und mit dem Einverständnis der Eltern kann die Schulleitung eine psychomotorische Therapie anordnen.
Psychotherapie
Die Psychotherapie konzentriert sich auf besondere Bedürfnisse im psychischen Bereich. Sie befähigt die Kinder, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Die Psychotherapie wird nicht schulintern angeboten. Die Zuweisung erfolgt über den Schulpsychologischen Dienst Maur.
Q
Qualitätsmanagement
Informationen zum Qualitätsmanagement der Schule Maur finden Sie hier: Qualitätsmanagement Schule Maur
R
Rechtsmittel
Gegen Entscheide der Schulbehörde bzw. Schulleiter/innen kann innerhalb der vorgegebenen Frist bei der übergeordneten Instanz schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ab Rekursinstanz Bezirksrat ist das Verfahren kostenpflichtig, die Verfahrenskosten trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Repetition
S
Schülerversicherungen
Siehe Versicherungen.
Schularzt
Informationen zum Schularzt finden Sie hier.
Schulbesuchsbestätigung
Schulbesuchsbestätigungen - z.B. für den Bezug von Kinderzulagen - werden von der Schulverwaltung ausgestellt.
Schulbus
Der Schulbus ist eine freiwillige Dienstleistung der Schule Maur. Die Kindergarten- und Unterstufenkinder der Ortsteile Scheuren, Wannwis, Aschbach, Stuhlen und Uessikon werden mit dem Schulbus zur Schule und wieder nach Hause gefahren.
Detaillierte Auskünfte erteilt die Schulverwaltung.
Schulergänzende Betreuung
Informationen zur Schulergänzenden Betreuung finden Sie hier.
Schulhäuser
Schulleitung
Die Schulleitung übernimmt die Führungsaufgaben in ihrer Schuleinheit und ist entsprechend mit Kompetenzen ausgestattet. Sie leitet die Schule in betrieblich-operativen Belangen, wirkt bei Personalgeschäften mit und ist zusammen mit der Schulkonferenz für die Qualitätssicherung und -entwicklung zuständig. Bei Entscheidungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen eine Überprüfung mit Entscheid durch die Schulpflege verlangt werden.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funkionendiagramm geregelt.
Schulpflege
Die Schulpflege ist für die strategische Führung der Schule im Rahmen der ihr durch die Gemeindeordnung und die kantonale und eidgenössische Gesetzgebung übertragenen Aufgaben verantwortlich. Sie wird alle vier Jahre von den Maurmer Stimmberechtigten gewählt. Die Schulpflege besteht aus sieben Mitgliedern. Die Schulpräsidentin / der Schulpräsident ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Für besondere Aufgaben kann die Behörde Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute beiziehen.
Die Verantwortlichkeiten der Schulpflegemitglieder sind in Bereiche mit fachspezifischen Aufgaben aufgeteilt. Sie besuchen zudem die zugeteilten Klassen, nehmen an Schulveranstaltungen, Elternabenden und Besuchstagen teil. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Weitere Informationen zur Schulpflege finden Sie hier.
Schulpflicht
Die obligatorische Schulzeit beträgt 11 Jahre. Alle Kinder, welche bis zum 15. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im darauf folgenden August automatisch in die Kindergartenstufe ein. Die Schulverwaltung lässt den Eltern die Anmeldeunterlagen direkt zukommen.
Schulpsychologischer Dienst Maur
Informationen zum Schulpsychologischen Dienst Maur finden Sie hier.
Schulreife
Der Begriff "Schulreif" wird heute kaum mehr verwendet. Sicher ist mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für das Kind ein neuer Lebensabschnitt. Die Schule hat andere Funktionen und Ziele als eine Spielgruppe. Daher ist es wichtig, Eltern ihr Kind auf diese Zeit ein wenig vorzubereiten, damit es ihm leichter fällt,
- sich in eine grössere Gemeinschaft einzugliedern
- sich für einen halben Tag von der Bezugsperson zu trennen
- die eigenen Bedürfnisse für kürzere Zeit zurückzustellen
- sich etwa 15 – 20 Minuten zu konzentrieren und eine Weile still zu sitzen oder sich selber zu beschäftigen
- allein die Toilette zu benützen
- sich selbstständig anzukleiden (beim Schuhe binden und Reissverschluss schliessen kann geholfen werden)
Schulreisen
Die Eltern werden rechtzeitig schriftlich über Änderungen der Unterrichtszeiten informiert.
Schulsozialarbeit
Informationen zur Schulsozialarbeit finden Sie hier.
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist Dienstleistungszentrum für die Schulpflege sowie für die Geschäftsleitung. Sie unterstützt die Schulpflege in der Geschäftsführung und berät die Organe der Schule Maur in rechtlichen Belangen. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Lehrpersonen, Schüler, Eltern und Interessierte für alle schulischen Fragen.
Die Schulverwaltung respektive die Abteilung Bildung ist eine Abteilung der Gemeindeverwaltung. Die Leiterin / der Leiter Bildung ist dem Gemeindeschreiber / der Gemeindeschreiberin und dem Schulpräsidium unterstellt. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind im Funktionendiagramm und im Stellenbeschrieb der Politischen Gemeinde Maur geregelt.
Schulweg
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird eindringlich empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbständig bewältigen. Der Schulweg ist ein wichtiger Teil der Erlebniswelt des Kindes. Bitte verzichten Sie auf das Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Grundsätzlich dürfen die Schülerinnen und Schüler das Velo benützen, wenn die Eltern dies erlauben. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt jedoch, Schülerinnen und Schüler der Kindergartenstufe und der Unterstufe nicht mit dem Velo oder fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) zur Schule zu schicken. Bei Unfällen und Beschädigungen der Fahrräder wird seitens der Schule jede Haftung abgelehnt.
Die Kindergarten- und Unterstufenkinder der Ortsteile Scheuren, Wannwis, Aschbach, Stuhlen und Uessikon werden mit dem Schulbus gefahren.
Schulzahnarzt
Informationen zum Schulzahnarzt finden Sie hier.
Schulzahnpflegeinstruktor/in
Die Schulzahnpflegeinstruktorin instruiert die Kinder in den Kindergarten- sowie Unterstufenklassen in der richtigen Pflege und Gesunderhaltung von Zähnen und Zahnfleisch.
Weitere Informationen finden Sie unter Schulzahnarzt.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht wird ab der 1. Primaklasse bis und mit der 5. Klasse im Rahmen der Sportlektionen als obligatorisches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler geführt. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Schwimmunterricht im Lernschwimmbecken Benglen (Fällanden) oder im Hallenbad Zumikon. Der Transport erfolgt mit dem Schulbus.??
Sekundarstufe
Die Schule Maur führt auf der Sekundarstufe die drei Abteilungen A, B und C. Diese bezeichnen zugleich das jeweilige Leistungsniveau, wobei A die anspruchsvollste Abteilung ist. Um sinnvolle Klassengrössen zu bilden, werden seit Jahren die Abteilungen B und C als gemeinsame Klassen geführt. Der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe und die damit verbundene Zuteilung zu einer der Abteilungen erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung und eines Entscheides anlässlich eines Gesprächs zwischen der Klassenlehrperson der Primarstufe und mindestens einem Elternteil. Während allen drei Schuljahren an der Sekundarstufe gibt es Umstufungstermine, an welchen die Eltern und die Lehrpersonen die Möglichkeit haben, eine Umstufung in der Abteilung oder in einer Anforderungsstufe zu beantragen. Eine Wiederholung der gleichen Klasse ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Informationen rund um die Sekundarstufe in Maur finden sie hier.
- Broschüre Übertritt Primarschule - Sekundarschule
- Broschüre neue 3. Sek
- Broschüre neues Sekzeugnis
- Broschüre Berufsbildung
Sonderpädagogische Massnahmen
Jeder einzelne Mensch unterscheidet sich in Bezug auf sein Lernen und seine Entwicklung von anderen Menschen. Menschen können sich nur entwickeln, wenn sie förderliche Bedingungen für das Lernen und Zusammenleben erhalten. Das gilt auch für unsere Schule. Es ist deshalb sowohl die Aufgabe der allgemeinen Pädagogik wie auch der Sonderpädagogik, Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ernst zu nehmen und im Unterricht gute Bedingungen zu schaffen. Ein individualisierender und integrativer Unterricht mit entsprechenden Rahmenbedingungen unterstützt diese Entwicklung.
Zu den sonderpädagogischen Angeboten gehören:
- Audiopädagogische Angebote
- Integrative Sonderschulung
- Logopädie-Therapie
- Psychotherapie
- Psychomotorik-Therapie
Folgende Angebote zählen nicht zum Bereich "sonderpädagogische Angebote". Sie werden an unserer Schule als gezielte Form der Förderung eingesetzt:
- Begabtenförderung und Begabungsförderung
- Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Sonderpädagogisches Konzept
Weitere Informationen zum Sonderpädagogischen Konzept finden Sie hier: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Maur
Sonderschulung
Sonderschulung ist eine sonderpädagogische Massnahme. Die Abläufe sind im Sonderpädagogischen Konzept der Schule Maur geregelt.
Die Zuweisung zu den Angeboten erfolgt über ein Schulisches Standortgespräch. Es findet auf Antrag der Lehrpersonen oder auf Anregung der Eltern statt. Die Zuteilung von Sonderpädagogischen Massnahmen ist zeitlich immer begrenzt. Die Überprüfung erfolgt in der Regel halbjährlich, spätestens innerhalb eines Jahres. Sonderschulung ist die Bildung von Kindern, die in Regel- oder Kleinklassen ohne Stützmassnahmen nicht angemessen gefördert werden können. Sie umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung. Sie erfolgt in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht. Der Anspruch auf Sonderschulung besteht vom Zeitpunkt des Eintritts in die Kindergartenstufe bis zum Abschluss der Schule, längstens jedoch bis zur Vollendung des 20. Altersjahres.
Sonderschulung findet in Sonderschulen, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht statt. Die Wahl der Form der Sonderschulung wird unter Berücksichtigung der besonderen Bildungsbedürfnisse sowie der übrigen Umstände getroffen. Stehen gleichwertige Sonderschulen zur Verfügung, ist der kostengünstigeren Lösung der Vorzug zu geben. Fällt eine Sonderschulung in Betracht, ist die Mitwirkung und die Zustimmung der Schulpflege erforderlich.
Sozialbeitrag an Zahnarztkosten
Informationen zu den Sozialbeiträgen an Zahnarztkosten finden Sie hier.
Sozialpädagogik
Informationen zur Sozialpädagogik finden Sie hier.
Suchtprävention
Suchtprävention ist eine pädagogische Aufgabe und ist Teil einer fächer- und stufenübergreifenden Gesundheitsförderung. Sie ist im Lehrplan der Volksschule verankert. Sie trägt somit zur Qualitätsentwicklung der Schule Maur bei und setzt auf verschiedenen Ebenen an:
- im Unterricht wie im Schulalltag - in der Einübung von spezifischen Lebenskompetenzen wie Konfliktfähigkeit, Beziehungsfähigkeit etc. und dem Vermitteln von suchtpräventivem Wissen und Handeln;
- in einer klaren und konsequenten Haltung der gesamten Schule Suchtmitteln und Suchtverhalten gegenüber;
- in der Früherkennung von gefährdeten Schülerinnen und Schülern und deren adäquaten Interventionen;
- in der professionellen Zusammenarbeit mit Eltern, Schulsozialarbeit und Fachstellen aus der Jugendarbeit und Prävention.
Weitere Informationen finden Sie unter
- Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland: www.sucht-praevention.ch
- Suchtpräventionsstelle Kanton Zürich: www.suchtpraevention-zh.ch
T
Therapien
Die Schule bietet aufgrund der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen logopädische Therapie, psychomotorische Therapie und die Psychotherapie an.
Diese Therapien unterstützen Schülerinnen und Schülern mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen individuell. Die Zuweisung erfolgt über das schulische Standortgespräch.
U
Übertritt Sekundarstufe
Siehe Sekundarstufe
Unfallversicherung
Urlaubsgesuch
Die Eltern richten für die Bewilligung eines Urlaubsgesuches ein schriftliches Gesuch mit detaillierter Begründung und gegebenenfalls zusätzlichen Unterlagen an die Schulpflege Maur. Die Bereichsverantwortliche Person der Schulpflege entscheidet auf Antrag des Geschäftsleiters Schule über das Gesuch. Die Eltern werden per Post über den Entscheid informiert.
Gemäss der Volksschulverordnung können Dispensations- / Urlaubsgesuche aus den folgenden Gründen bewilligt werden:
a) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
b) aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
c) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
d) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
e) aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
f) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Das Fernbleiben von der Schule trotz abgelehntem Urlaubsgesuch hat wegen Verstosses gegen §57 aufgrund §76 des Volksschulgesetzes eine Meldung an das Statthalteramt Uster zur Folge.
V
Vergünstigung Tagesstrukturen
Informationen zu Vergünstigungen bei den Tagesstrukturen finden Sie hier.
Vergünstigung Zahnarzt Behandlungskosten
Informationen zu Vergünstigungen bei zahnärztlichen Behandlungskosten finden Sie hier.
Versicherung
Kinder sind im Rahmen der privaten obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse gegen Unfall versichert. Die Schule Maur hat keine Schülerunfallversicherung.
Für Sach- und Personenschäden besteht von Seiten der Schule keine Versicherung. Die Eltern sind haftbar.
W
Wahlfächer auf der Sekundarstufe
Durch die Wahlfachmöglichkeiten setzen die Jugendlichen der 3. Sekundarklassen Schwerpunkte in jenen Bereichen, die sie stärker interessieren oder wo sie sich gezielt verbessern möchten.
Wegzug
Bei Wegzug aus unserer Gemeinde bitten wir Sie, die Klassenlehrperson und die Schulverwaltung so rasch als möglich zu informieren. Die Schulverwaltung meldet Ihr Kind der neuen Schule.
Melden Sie sich auch möglichst frühzeitig bei der künftigen Schule, um den Übertritt reibungslos zu gestalten.
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Zahnarzt, Behandlungskosten
Informationen zu den Behandlungskosten finden Sie hier.
Zehntes Schuljahr
Zeugnis
Zuteilung Sekundarklassen
Siehe Sekundarstufe.
Zuzug
Sie haben sich entschieden, in unsere Gemeinde zu ziehen? Herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich auf der Schulverwaltung, diese koordiniert den Übertritt zusammen mit der zuständigen Schulleitung.