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Anordnung Urnenabstimmung vom 8. März 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, findet ein Urnengang über folgende Vorlage statt:

Kreditbewilligung für die Erweiterung der Asylunterkunft Tobelstrasse, die Erweiterung der Asylunterkunft Lohwis und die formelle Überführung des bestehenden Asylprovisoriums Lohwis in eine definitive Unterkunft

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Broschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Zuständige Behörde

Gemeinderat Maur

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