Navigieren in Maur

Ungültigkeitserklärung der Einzelinitiative "Maurmer Zeitung - für die Förderung der Meinungsvielfalt in der Gemeinde Maur"

Der Gemeinderat hat die vorerwähnte Einzelinitiative geprüft und für ungültig erklärt.

Der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss liegt bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf oder kann unter www.maur.ch eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss betreffend Ungültigerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Zuständige Behörde

Gemeinderat Maur

 

zur Liste