Organisationsreglement Gemeinderat
Gestützt auf Art. 25 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat sein Organisationsreglement mit Beschluss vom 23. März 2026 per 1. Juli 2026 teilrevidiert. Im Organisationsreglement legt der Gemeinderat seine interne Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen seiner Organe sowie die Grundsätze der Geschäftsführung fest und definiert die Schnittstellen zur Gemeindeverwaltung.
Das Organisationsreglement und der diesbezügliche Beschluss des Gemeinderats sind unter www.maur.ch («Aktuelles» und «Amtliche Publikationen») aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.