Kommunale Erneuerungswahlen 2026 – 2030 - 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026 für die ev.-ref. Kirchenpflege - Publikation der definitiven Wahlvorschläge
Innerhalb der Frist von 10 Tagen seit dem 1. Wahlgang vom 8. März 2026 zur Einreichung neuer und zum Rückzug bisheriger Wahlvorschläge für den vakanten Sitz der ev.-ref. Kirchenpflege Maur ist für den zweiten Wahlgang vom Sonntag, 14. Juni 2026, folgender Wahlvorschlag eingegangen:
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Name Vorname |
Geburtsjahr |
Wohnort |
Beruf |
bisher/neu |
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Gantenbein, Hans Peter |
1963 |
Forch |
Anlageberater |
neu |
Es findet eine Urnenwahl statt. Gestützt auf Art. 84 b Gesetz über die politischen Rechte (GPR) erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel sowie ein Beiblatt mit dem aufgeführten Wahlvorschlag. Wählbar als Mitglied der ev.-ref. Kirchgemeinde sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen (Art. 5 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung der ev.-ref. Kirchgemeinde Maur). Es zählt das relative Mehr.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Vizepräsident Melchior Volz, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.