Gemeinderat ordnet Urnenabstimmung zur Erweiterung der Asylunterkünfte für dem 8. März 2026 an.
Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich wurde kein Rechtsmittel erhoben; er ist damit rechtskräftig. Der Gemeinderat ordnet die Urnenabstimmung über die Erweiterung der Asylunterkünfte Tobelstrasse und Lohwis deshalb für den Abstimmungssonntag vom 8. März 2026 an.
Das Verwaltungsgericht Zürich hat die vom Bezirksrat Uster gutgeheissene Stimmrechtsbeschwerde aufgehoben und bestätigt, dass die baulichen Massnahmen beider Standorte in einer gemeinsamen Vorlage, so wie vom Gemeinderat vorgesehen, behandelt werden dürfen. Da gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen wurde, ist er rechtskräftig, und die Abstimmung kann nun ordnungsgemäss durchgeführt werden.
Die Abstimmung war ursprünglich für September 2025 vorgesehen, musste jedoch aufgrund des Rekurses abgesagt werden. Die geplante Erweiterung umfasst den Ersatz der bestehenden, in die Jahre gekommenen Infrastruktur an der Tobelstrasse sowie eine bauliche Weiterentwicklung des Standorts Lohwis. Dort soll die heute provisorische Anlage in einen dauerhaften Zustand überführt und sinnvoll ergänzt werden, sodass die Gemeinde künftig über funktionale und zeitgemässe Unterbringungsmöglichkeiten verfügt.
Mit diesen Massnahmen setzt die Gemeinde ihre Asylstrategie um, deren Ziel es ist, ausreichend gemeindeeigene Unterbringungsplätze bereitzustellen und langfristige Planungs- und Kostensicherheit zu schaffen. Gleichzeitig kann der Anteil der heute durch die Gemeinde zugemieteten Wohnungen reduziert werden. Diese Wohnungen fehlen derzeit auf dem ohnehin angespannten privaten Wohnungsmarkt und stehen während ihrer Nutzung durch die Gemeinde der Bevölkerung nicht zur Verfügung. Mit der Umsetzung der Vorlage werden nach und nach wieder mehr Wohnungen frei.
Die Informationsveranstaltung zur Vorlage hat bereits im Januar 2025 nach der Anordnung zur ersten Abstimmung stattgefunden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Maur unter «Projekte». Die Stimmunterlagen mit der zugehörigen Weisungsbroschüre, die sämtliche planerischen, finanziellen und organisatorischen Informationen enthält, werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Der Gemeinderat empfiehlt die Annahme des Kredits (Variante A).