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Lärmige Arbeiten

Lärmige Arbeiten

Frühlingszeit ist auch Gartenzeit: Rasenmäher und Trimmer, Heckenschere, Häcksler und Motorsäge sorgen für Erleichterung bei der Gartenarbeit, aber auch für beachtlichen Lärm. Wir bitten Sie, dabei an die Nachbarschaft zu denken und die gesetzlichen Ruhezeiten sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen einzuhalten.

Art. 23 Nachtruhe
Die Nachtruhe dauert von 22:00 bis 07:00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.


Art. 24 Lärmintensive Tätigkeiten
Lärmige Arbeiten (Industrie, Gewerbe, Haus- und Gartenarbeiten, Baustellen), Tätigkeiten und Veranstaltungen sowie das Entsorgen an öffentlichen Altstoffsammelstellen sind zu folgenden Zeiten verboten:

  • Montag bis Samstag, 12:00 – 13:00 und 19:00 – 07:00 Uhr             
  • Sonntag und allgemeine Feiertage

Das Ressort Sicherheit kann Ausnahmen bewilligen.

Während der übrigen Zeiten sind alle übermässigen Störungen zu unterlassen, die durch zumutbare Vorkehrungen oder rücksichtsvolles Verhalten vermieden werden können. Lärm verursachende Arbeiten sind nach Möglichkeit in geschlossene Räume zu verlegen.

 

Leise gärtnern

Der Rasen muss ab und an gemäht und die Hecke geschnitten werden, auch das Laub sollte auf Wegen und Plätzen entfernt werden. Aber das geht auch leise: verzichten Sie möglichst das ganze Jahr über auf Gartengeräte mit Benzinmotor, für den Gartenunterhalt gibt es weniger laute Alternativen mit Elektromotor. Oder steigen Sie am besten auf Handarbeit um. Diese ist leise, schont die Umwelt und ist gesund – ganz nach dem Motto «Muskeln statt Motoren».

Zudem ist es unnötig, dem Rasen permanent einen Millimeterschnitt zu verpassen. Mähen Sie nur den Teil des Rasens, den Sie regelmässig betreten. Oder lassen Sie am Rand einen Saum von mindestens einem halben Meter stehen. Weniger Rasenmähen macht weniger Lärm, Sie haben mehr Zeit, Ihren Garten zu geniessen und Sie fördern gleichzeitig die Biodiversität. Denn nur in naturnahen Strukturen finden zahlreiche Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.

Rasenroboter sind zwar leise, doch eine tödliche Falle für kleine Gartenbesucher. Sie machen Igeln, Amphibien und Insekten das Überleben schwer und sind daher keine Alternative zum Motormäher.

Heckenschnitt und Äste können auch ungehäckselt kompostiert werden, das Ganze dauert einfach etwas länger. Legen Sie mit gröberen Ästen eine Asthaufen an: Igel, Blindschleiche und Co. werden es Ihnen danken.

Und falls doch mal ein motorbetriebenes Gerät erforderlich ist: Betreiben Sie das Gerät im Sparmodus und nicht unter Vollgas, meiden Sie lärmsensible Randstunden und koordinieren Sie wenn möglich lärmige Arbeiten mit der Nachbarschaft.

 

Zuständige Abteilung

Tiefbau und Sicherheit

 

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