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Bootsplätze

Baulicher Unterhalt

Die Abteilung Liegenschaften ist für den baulichen Unterhalt des Bootshafens an der Schifflände in Maur zuständig.

Schiffsmelde- und reinigungspflicht

Zum Schutz der Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen wie der Quaggamuschel gilt im Kanton Zürich ab dem 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Sie soll helfen zu verhindern, dass schädliche Arten unbemerkt von einem Gewässer in eine anderes verschleppt werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich

Anmeldung Bootsplatz / Zuteilung Nassplätze

Die Gemeindeverwaltung führt eine Warteliste für die Bootsplätze. Neuanmeldungen sowie Wiederanmeldungen für die Warteliste müssen jeweils vom 1. Januar bis 1. März mittels Online-Formular eingereicht werden. Die Aufnahme in die Warteliste ist kostenpflichtig.

  Preis pro Jahr
Aufnahme Warteliste CHF 30
Nassbootsplatz Einheimische CHF 660
Nassbootsplatz Auswärtige CHF 726

Bootsvermietung (Mietboote)

Für die stundenweise Vermietung von Booten auf dem Greifensee sowie für deren Unterhalt ist der Verschönerungsverein Maur zuständig. Wir bitten Sie, sich für die Bootsmiete direkt an den Verschönerungsverein Maur zu wenden.

Verschönerungsverein Maur
Gütschstrasse 20
8122 Binz

076 378 27 53
info@vvmaur.ch

Links und Downloads

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