Bootsplätze
Baulicher Unterhalt
Die Abteilung Liegenschaften ist für den baulichen Unterhalt des Bootshafens an der Schifflände in Maur zuständig.
Schiffsmelde- und reinigungspflicht
Zum Schutz der Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen wie der Quaggamuschel gilt im Kanton Zürich ab dem 1. April 2025 eine Schiffsmelde- und reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Sie soll helfen zu verhindern, dass schädliche Arten unbemerkt von einem Gewässer in eine anderes verschleppt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Anmeldung Bootsplatz / Zuteilung Nassplätze
Die Gemeindeverwaltung führt eine Warteliste für die Bootsplätze. Neuanmeldungen sowie Wiederanmeldungen für die Warteliste müssen jeweils vom 1. Januar bis 1. März mittels Online-Formular eingereicht werden. Die Aufnahme in die Warteliste ist kostenpflichtig.
| Preis pro Jahr | |
|---|---|
| Aufnahme Warteliste | CHF 30 |
| Nassbootsplatz Einheimische | CHF 660 |
| Nassbootsplatz Auswärtige | CHF 726 |
Bootsvermietung (Mietboote)
Für die stundenweise Vermietung von Booten auf dem Greifensee sowie für deren Unterhalt ist der Verschönerungsverein Maur zuständig. Wir bitten Sie, sich für die Bootsmiete direkt an den Verschönerungsverein Maur zu wenden.
Verschönerungsverein Maur
Gütschstrasse 20
8122 Binz
076 378 27 53
info@vvmaur.ch