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Liegenschaftsbewertung

Die Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumseinheiten werden in regelmässigen Abständen auf Weisung des Regierungsrates einer Neubewertung unterzogen. Dabei werden der Vermögenssteuerwert und der Eigenmietwert der Liegenschaften bestimmt. Die Liegenschaftsbewertung wird auf der Grundlage der Schätzungsanzeige der kantonalen Gebäudeversicherung erstellt. Bei Neubauten kann es deshalb zu Verzögerungen kommen, falls noch keine derartige Schätzung vorliegt. 

Zuständige Abteilung