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Kleinkinder

Geburt

Für die Beurkundung der in der Gemeinde Maur geborenen Kinder ist das Zivilstandsamt Dübendorf zuständig. Hausgeburten sind dem Zivilstandsamt Dübendorf innert 3 Tagen zu melden. Über die dafür benötigten Dokumente gibt Ihnen das Zivilstandsamt Dübendorf gerne Auskunft. Geburtsscheine von Kindern, welche ausserhalb des Zivilstandskreises Dübendorf geboren sind (z.B. im Spital Uster, Zürich, Zollikerberg), erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

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