Navigieren in Maur

Steuerinventar bei Todesfällen

Im Fall des Ablebens einer natürlichen Person erhalten die Hinterbliebenen von der Abteilung Steuern neben der Steuererklärung für das Todesjahr den Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll. Diese sind vollständig ausgefüllt, mit sämtlichen notwendigen Beilagen versehen und unterzeichnet an die Abteilung Steuern zu retournieren. Die Veranlagung der Steuererklärung sowie der Erbschaftssteuern erfolgt durch die Dienstabteilung Inventarkontrolle und Erbschaftssteuern des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Links

Zuständige Abteilung

open positions