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Container für Hauskehricht und Grüngut, Container-Beschriftung

Containerobligatorium

Für das Entsorgen von Hauskehrichtsäcken und Grüngut sind separate Container zu verwenden. Erlaubt sind auf dem ganzen Gemeindegebiet nur Normcontainer mit Hebevorrichtung für Kehrichtfahrzeuge und einer Kammerhöhe von mindestens 100 cm.

Normcontainer für Grüngut

Für das Entsorgen von Grüngut sind Normcontainer von 140 – 770 Liter obligatorisch. Einzig für Sträucherschnitt sind Bündel von maximal 15 kg zulässig.

Container-Beschriftung (Kehricht und Grüngut)

Kehricht- und Grüngutcontainer müssen mit einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten, offiziellen Kleber markiert sein. Der Kleber muss mit Strasse und Hausnummer bezeichnet werden.
Die Containerkleber sind kostenlos bei den Einwohnerdiensten erhältlich. Mehr Informationen zum Entsorgen von Siedlungsabfällen und Grüngut entnehmen Sie dem Entsorgungskalender

Kontaktpersonen

  • Vera Karrer

    Funktion Tel. 043 366 13 92

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Zuständige Abteilung

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