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Aus dem Gemeinderat

  • Neue Mietwohnungen für Asylsuchende – Kreditbewilligung
  • Mehrfamilienhaus Tobelstrasse 30/32 – Projektierungsauftrag für Ersatzneubau – Kreditbewilligung
  • Jahresrechnung 2023 – Genehmigung Vorlage an die Gemeindeversammlung
  • Leistungsvereinbarung Gustav Zollinger-Stiftung – Genehmigung
  • Teilrevision Bau- und Zonenordnung – Einführung kommunaler Mehrwertausgleich – Genehmigung Vorlage an die Gemeindeversammlung
  • Petition Belebung der kulturellen Szene in Maur – Beantwortung
  • Digitale Stelen – Festlegung der Standorte
  • Kurz notiert

Neue Mietwohnungen für Asylsuchende - Kreditbewilligung

Die Aufnahmequote von Personen aus dem Asylbereich wurde sowohl im Jahr 2022 als auch im Jahr 2023 um jeweils 0,4 % angehoben und liegt aktuell bei 1,3 %. Ende Januar 2024 wurden die Gemeinden von der kantonalen Sicherheitsdirektion über eine erneute Erhöhung auf 1,6 % ab Juli 2024 informiert. Im Budget 2024 sind für die Unterbringung von Asylsuchenden zwar bereits CHF 630'000 vorgesehen, der zusätzliche Quotenanstieg führt indessen zu höheren Kosten als damals vorhersehbar war. Damit der benötigte Wohnraum für die weiteren Personen organisiert und angemietet werden kann, hat der Gemeinderat deshalb einen zusätzlichen jährlich wiederkehrenden Betrag von CHF 200'000 als gebundene Mehrausgabe bewilligt und gleichzeitig die zuständigen Abteilungen beauftragt, weitere geeignete Wohnungen/Häuser für die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden anzumieten. Die gebundene Ausgabe mit Rechtsmittel wurde bereits in der Maurmer Post vom 15. März 2024 amtlich publiziert.

Mehrfamilienhaus Tobelstrasse 30/32 – Projektierungsauftrag für Ersatzneubau – Kreditbewilligung

Zugemietete Wohnungen sind aus finanziellen Gründen und der aufwändigen, dezentralen Betreuung nur als Übergangslösung sinnvoll, um die vom Kanton mehrfach angeordneten Kontingentserhöhungen im Asylbereich bewältigen zu können. Es muss jedoch dringend eine dauerhafte Lösung zur Erhöhung der Aufnahmekapazität geschaffen werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einen Projektauftrag für den Ersatzneubau an der Tobelstrasse 30/32 erteilt und einen Kredit für die Vorleistungen vor dem Ausführungskredit von CHF 45'000 bewilligt. Der Kredit für die Umsetzung wird der Bevölkerung zum Entscheid unterbreitet, sobald ein Projekt vorliegt.

Jahresrechnung 2023 – Genehmigung Vorlage an die Gemeindeversammlung

Die Jahresrechnung 2023 der politischen Gemeinde schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 24’728 ab. Budgetiert war ein Defizit von CHF 2,63 Mio., die Ergebnisverbesserung beträgt CHF 2,61 Mio.

Aufgrund von ausserplanmässigen Abschreibungen in der Höhe von CHF 1,93 Mio. erreichen die Abschreibungen gesamthaft CHF 9,59 Mio., was nahe der langfristig zu erwartenden Abschreibungslast liegt. Das Resultat der Erfolgsrechnung gibt daher einen Hinweis auf die Nachhaltigkeit der Finanzierung im Gemeindehaushalt.

Die Ergebnisverbesserung um CHF 2,61 Mio. in der Erfolgsrechnung geht zunächst auf die Zunahme der allgemeinen Gemeindesteuern um CHF 4,54 Mio. gegenüber dem Budget zurück. Das kantonale Mittel der Steuerkraft 2023 dürfte sich nahe am Wert bewegen, der in der Budgetierung angenommen wurde. Die Abschöpfung im Finanzausgleich steigt daher durch den Zuwachs des Maurmer Steuerertrags um CHF 3,68 Mio. gegenüber dem Budget. Somit werden 81 %des Steuermehrertrags in den Finanzausgleich abgeführt, womit ein Mehrertrag von netto CHF 0,86 Mio. verbleibt.

Die Grundstückgewinnsteuern erreichten nach den Rekordergebnissen der beiden vorvergangenen Jahren (2021: CHF 9,41 Mio.; 2022: CHF 8,29 Mio.) mit CHF 7,90 Mio. wiederum ein erfreulich gutes Resultat, welches das Budget um CHF 1,90 Mio. übertrifft.

Die Selbstfinanzierung (Casflow) erreichte CHF 10,35 Mio., die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von CHF 6,32 Mio. konnten damit vollständig aus eigener Kraft finanziert werden. Das Nettovermögen stieg durch den resultierenden Finanzierungsüberschuss von CHF 4,026 Mio. auf CHF 89,02 Mio. per Ende 2023. Im Rahmen des Budgets war mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 9,21 Mio. und einer entsprechenden Abnahme des Nettovermögens gerechnet worden. Der Bilanzüberschuss sinkt auf CHF 211,94 Mio. Die Jahresrechnung wird der Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2023 zur Genehmigung unterbreitet.

Leistungsvereinbarung Gustav Zollinger-Stiftung - Genehmigung

Gemäss Pflegegesetz sind alle Gemeinden verpflichtet, für die ortsansässige Bevölkerung ein Mindestangebot an Pflegeversorgungsleistungen durch Pflegeheime, Spitex-Organisationen oder selbständig tätige Pflegefachpersonen sicherzustellen. Diese Vorgabe beinhaltet u.a., dass ausreichend stationäre Pflegeplätze zur Verfügung stehen müssen. Die Gemeinden können dafür eigene Einrichtungen betreiben oder andere Anbieter damit beauftragten, die Leistungen gemäss Pflegegesetz auszuführen. Die Gemeinde Maur stellt den Auftrag zusammen mit der Gustav Zollinger-Stiftung mittels je einer Leistungsvereinbarung für den ambulanten sowie den stationären Bereich sicher. Diejenige für den stationären Bereich ist ausgelaufen und wurde deshalb erneuert. Sie beinhaltet die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des von der Gemeindeversammlung genehmigten Zustimmungsvertrags.

Teilrevision Bau- und Zonenordnung – Einführung Kommunaler Mehrwertausgleich – Genehmigung Vorlage an die Gemeindeversammlung

Die gesetzlichen Vorgaben zur Regelung des kommunalen Mehrwertausgleichs machen eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) notwendig. Bei Um- oder Aufzonungen oder Gestaltungsplänen entstehen Mehrwerte. Die nun vom Gemeinderat verabschiedete Vorlage ermöglicht den Ausgleich dieser Mehrwerte auf Basis des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG). Mit der Erhebung einer solchen Abgabe wird ein Teil der entstandenen Mehrwerte abgeschöpft. Die Verwendung dieser Erlöse wird ein zweckgebundener Fonds eingerichtet.

Zusätzlich möchte die Gemeinde ihre bisherigen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Bauprojekte mittels städtebaulicher Verträge wieder erlagen, um zeitnah Planungssicherheit für Grundeigentümerschaften wie auch für Bauträgerschaften herzustellen. Die Stimmbürgerschaft entscheidet anlässlich der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 über die Vorlage.

Petition Belebung kulturelle Szene - Beantwortung

Im November hat Marcel Mathieu beim Gemeinderat eine Petition zur Belebung des kulturellen Lebens im Maur eingereicht. In seinem Schreiben schlug er vor, Maurmer Künstlerinnen und Künstlern mit Wechselausstellungen im Gemeindehaus die Möglichkeit zu bieten, ihre Werke auszustellen und dadurch mehr Publikum erreichen zu können.

In seiner Antwort an den Petitionär zeigt sich der Gemeinderat erfreut über den Vorstoss und die Bemühungen. Er äussert jedoch Bedenken hinsichtlich der Tauglichkeit der Gemeindehaus-Räumlichkeiten; insbesondere die Enge der Räume macht es schwierig die notwendige Diskretion für die Kundinnen und Kunden an den Schaltern zu bewahren. Deshalb erteilt der Gemeinderat dem Anliegen eine Absage. Bei dieser Gelegenheit macht er die Bevölkerung aber gerne auf die Anlässe der Kulturkommission aufmerksam, die ebenfalls das Ziel verfolgen, das Kulturleben in der Gemeinde zu bereichern.

Digitale Stelen – Festlegung der Standorte auf dem Gemeindegebiet

In jedem Ortsteil stehen an geeigneten Stellen offizielle Plakatständer, welche die Gemeinde oder Vereine für Informationen oder Ankündigungen von Anlässen nutzen. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die Mitarbeitenden der Unterhaltsdienste. Bei feuchter Witterung nehmen die Plakate oft Schaden, werden rasch unleserlich und müssen teilweise gar ersetzt werden. Ausserdem ist der administrative Aufwand für die Vereine und die Gemeinde gross. Die Vereine müssen ihre Plakataushänge langfristig planen und die notwendige Anzahl Plakate drucken und zeitnah liefern lassen.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Plakatständer durch digitale Stelen zu ersetzen. Nebst der einfacheren Bewirtschaftung können Anlässe und Aktivitäten sehr viel ansprechender und witterungsunabhängig präsentiert werden. Damit erhalten die Vereine verbesserte Möglichkeiten, attraktiver aufzutreten und eine bessere Reichweite zu erlangen.

Aufgrund der verhältnismässig hohen Anschaffungskosten der Stelen wurden in einem ersten Schritt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Verkehrssicherheit, Nutzung, mögliche Strom-/Internetversorgung etc. die optimale Anzahl sowie die besten Standorte eruiert. Diese wurden durch den Gemeinderat nun wie folgt festgelegt:

  • Dorfplatz, Maur
  • Ebmatingen, Dorf
  • Mehrzweckhalle Looren, Forch
  • Schulhaus Gassacher, Binz
  • Im Brünneli, Aesch

Als nächstes werden die genauen Kosten eruiert und dem Gemeinderat zur Bewilligung vor-gelegt. Im Anschluss daran wird der Gemeinderat über den geplanten Umsetzungszeitpunkt informieren.

Kurz notiert

Ausserdem befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Geschäften:

  • Genehmigung Vernehmlassung zum Neuerlass der Wasserverordnung Kanton Zürich
  • Genehmigung Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)
  • Kenntnisnahme des jeweiligen Budgets 2024 der Gustav Zollinger-Stiftung für das Pflegezentrum Forch sowie die Spitex Pfannenstiel

Gemeinderat

Bei Fragen steht gerne zur Verfügung
Christoph Bless, Gemeindeschreiber, 043 366 13 43christoph.bless@maur.ch

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