Ein Gastwirtschaftspatent benötigt, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten, die einem unbestimmten Personenkreis Zutritt gewähren, mit Erwerbsabsichten Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Ein Alkoholverkaufspatent benötigt, wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten, die einem unbestimmten Personenkreis Zutritt gewähren, mit Erwerbsabsichten alkoholhaltige Getränke verkauft.
Das Gesuch für die Erteilung eines Gastwirtschaftspatentes ist mindestens 4 Wochen vor der Eröffnung des Betriebs bei der Abteilung Tiefbau und Sicherheit einzureichen. Bitte reichen Sie das Gesuch nur zusammen mit den notwendigen Beilagen ein.
Weitere Informationen enthält das Gastgewerbegesetz.