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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer

Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf das gesetzliche Erbrecht oder eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) übergehen.

Schenkungssteuer

Steuer, welche auf Vermögenswerten erhoben wird, die gestützt auf eine Schenkung übergehen. Als Schenkung gilt jede Zuwendung unter Lebenden, durch welche jemand aus dem Vermögen eines anderen ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.

Zuständige Stelle

Kantonales Steueramt

Zuständige Abteilung

open positions