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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

Abmeldung für Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger innerhalb der Schweiz

Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten tätigen oder online erfassen. Für die Onlineerfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.

Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass 
  • Schriftenempfangsschein
  • Angaben der neuen Wohnadresse

Abmeldung für Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz

Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten tätigen oder online erfassen. Für die Onlineerfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.

Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Angaben der neuen Wohnadresse
  • Meldebestätigung

Abmeldung ins Ausland

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann das Online-Formular nicht benutzt werden. In diesem Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung bzw. Pass und Ausländerausweis mit.

Zuständige Abteilung