Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug muss innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten tätigen oder online erfassen. Für die Onlineerfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.
Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Sie können Ihre Abmeldung entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten tätigen oder online erfassen. Für die Onlineerfassung klicken Sie bitte hier auf eUmzug.
Zur persönlichen Abmeldung am Schalter nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann das Online-Formular nicht benutzt werden. In diesem Fall ist der Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Bitte bringen Sie Ihren Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung bzw. Pass und Ausländerausweis mit.