Im Verkehr mit Banken, Behörden, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber wird häufig ein Handlungsfähigkeitszeugnis verlangt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person, das heisst dass sie volljährig und urteilsfähig ist (Art. 13 ZGB).
Sie können das Handlungsfähigkeitszeugnis mittels Online-Formular bestellen. In der Regel wird Ihnen das Zeugnis am nächsten Arbeitstag per A-Post zusammen mit der Rechnung zugestellt.
Wenn Sie das Handlungsfähigkeitszeugnis vor Ort an unserem Schalter der Einwohnerdienste beziehen wollen, haben Sie zur Identifizierung einen persönlichen amtlichen Ausweis mit Foto mitzubringen.
Wenn Sie sich allenfalls durch eine Drittperson vertreten lassen möchten, hat die vorsprechende Person eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht (bei Vertretung durch Ehepartner nicht notwendig) und zur Identifizierung einen persönlichen Ausweis mit Foto vorzulegen.
Die Kosten für das Dokument betragen CHF 30.