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Meldebestätigung / (Schriftenempfangsschein)

Ihnen wurde die Meldebestätigung (oder Schriftenempfangsschein) nach der Anmeldung in der Gemeinde Maur per Post zugestellt. Dieser bestätigt, dass Sie bei uns in der Gemeinde Maur angemeldet sind. Bei der Abmeldung oder bei einer Adressänderung ist die Meldebestätigung abzugeben bzw. vorzuweisen.

Sollte der Schriftenempfangsschein oder die Meldebestätigung nicht auffindbar sein, können Sie gerne mittels Online-Formular ein Duplikat bei uns anfordern.

Gebühren

Die Dokumente kosten CHF 10.

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Zuständige Abteilung