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Visumsbeantragung

Grundsatz

Jedes Land erlässt ihre Gesetze autonom, also auch jene über die Einreise- und Aufenthaltsvorschriften. Deshalb erteilen die Botschaften und Konsulate der Zielländer Auskunft über die gesetzlichen Bestimmungen ihres Landes und stellen das benötigte Visum aus.

Ausländerinnen und Ausländer reisen in die Schweiz

Kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft oder Konsulat). Sie beantwortet Ihre spezifischen Fragen. Allgemeine Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration.

Zuständige Personen

Staatssekretariat für Migration (SEM)

Die Helpline EDA gibt über folgende Dienstleistungen des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) detailliert Auskunft:

365 Tage im Jahr!
Montag- Sonntag, 8.00 - 18.00 Uhr

Tel. aus der Schweiz:
0800 24 7 365
Tel. aus dem Ausland:
+41 800 24 7 365

Links

Zuständige Abteilung