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Periodische Feuerpolizeikontrollen

Die durch die behördlichen Stellen zu kontrollierenden Gebäude und Betriebe sind in der Weisung "Feuerpolizeilichen Kontrollen" der Kantonalen Feuerpolizei Zürich aufgeführt. Mit der letzten Revision dieser Weisung im April 2012 wird die Eigenkontrolle an Stelle behördlicher Kontrollen gefördert und damit die Eigenverantwortung der Eigentümer- und Nutzerschaften gestärkt. In diese Gebäudekategorie fallen insbesondere nichtöffentliche Tiefgaragen.

Bei den Kontrollen – auch den Eigenkontrollen – steht die Sicherung der Fluchtwege wie Korridore und Treppen im Vordergrund. Genauso wichtig ist auch eine einwandfreie feuerpolizeiliche Ordnung, insbesondere in Tiefgaragen.

Zuständige Personen

Gossweiler Ingenieure AG
www.gossweiler.com

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Zuständige Abteilung