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Grabunterhalt und Bepflanzung

Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber erfolgt durch den Friedhofgärtner. Die Angehörigen haben eine Wechselbepflanzung (Sommer- und Winterbepflanzung) oder eine Dauerbepflanzung zur Auswahl. Die Bepflanzung und den Unterhalt des Grabes (ausgenommen für die Gemeinschaftsgräber) kann auch durch die Angehörigen selbst erfolgen. Die Pflege darf jedoch nicht einem anderen Gärtner übertragen werden.

Die Angehörigen können mit den Bestattungsdiensten einen Grabpflegevertrag für ein Jahr, für die ganze oder verbleibende Ruhezeit abschliessen. Die Gebühren für die Grabpflegeverträge sind im Gebührentarif der Gemeinde Maur festgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.

Kontaktpersonen

  • Jennifer Goffi

    Funktion Zentrale 043 366 13 04
  • Monika Eberle

    Funktion Zentrale 043 366 13 03

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