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Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz

Die kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz Gemeinde Maur wurde im Frühjahr 2022 öffentlich aufgelegt und ist seither rechtskräftig. Die Unterschutzstellung der aufgeführten Objekte hat zum Ziel, die wertvollen Gebiete langfristig als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.

Kontaktpersonen

  • Vera Karrer

    Funktion Tel. 043 366 13 92
  • Hanspeter Bislin

    Funktion Tel. 043 366 13 90

Zuständige Abteilung