Die kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz Gemeinde Maur wurde im Frühjahr 2022 öffentlich aufgelegt und ist seither rechtskräftig. Die Unterschutzstellung der aufgeführten Objekte hat zum Ziel, die wertvollen Gebiete langfristig als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten.