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Gesuch Festwirtschaftspatent / Polizeistundenverlängerung

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, an welcher Speisen und/oder Alkohol abgegeben bzw. verkauft werden, brauchen Sie ein Patent zur Führung einer Festwirtschaft. Dies ist unabhängig davon, ob die verantwortliche Person für die Festwirtschaft bereits im Besitz eines Patents ist. Ein Patent wird immer für einen bestimmten Betrieb ausgestellt.

Mit diesem Formular können Sie ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehenden Betriebs (Festwirtschaft/Verkaufsstand) stellen und/oder eine einmalige Polizeistundenverlängerung beantragen.

Festwirtschaft: Genuss von Speisen und Getränken an Ort und Stelle.
Verkaufsstand: Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Genuss an Ort und Stelle verboten).
Merkblatt: Alkohol und Jugendschutz

Wir erinnern Vereine und Privatpersonen daran, dass die Absichten nicht gewinnstrebend sein müssen, damit ein Patent erforderlich ist. Die Betriebsverantwortung für ein Patent kann jede volljährige Person übernehmen.

Zuständige Abteilung