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AHV-/IV-Anmeldung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet Renten an Personen im Ruhestand (Frauen ab 64 Jahren / Männer ab 65 Jahren) und an Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) aus. Der Antrag auf Rentenzahlung für Personen im Ruhestand ist mit dem Online-Formular Anmeldung für eine Altersrente vier Monate vor dem 64. resp. 65. Geburtstag zu stellen. Die AHV-Rente kann um ein bis zwei Jahre vor dem offiziellen Rentenalter vorbezogen werden. Dazu ist ebenso das Online-Formular Anmeldung für eine Altersrente vier Monate vor dem 63. resp. 64. Geburtstag auszufüllen. Das Anmeldeformular mit den entsprechenden Beilagen kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.

Hinterlassene (Witwen, Witwer oder Waisen) beantragen die Rentenzahlungen mit dem Online-Formular Anmeldung für Hinterlassenenrenten. Das Anmeldeformular kann an die AHV-Zweigstelle oder an die kantonale Sozialversicherungsanstalt gesandt werden.

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Kontaktpersonen

  • Sabine Amberg

    Funktion Tel. 043 366 13 09

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