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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV welche sich aus Ergänzungsleistungen (Staat) und Kantonale Beihilfe (Kanton) zusammensetzen, sind Bedarfsleistungen die dort helfen, wo die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HI) und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Die Höhe der monatlichen Leistungen wird einerseits durch die vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- und Heimkosten beeinflusst. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Zusatzleistungen.

Kontakt

Frau Doris Studer, 044 944 76 40,  doris.studer@uster.ch

Stadt Uster
Sozialversicherung
Bahnhofstrasse 17
Postfach
8610 Uster
www.uster.ch

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