Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet, behandelt, lagert, transportiert, abgibt, einführt oder ausführt, hat seine Tätigkeit der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden. Ebenfalls mitzuteilen sind wichtige Veränderungen im Betrieb sowie die Betriebsschliessung (Einstellung des Betriebes).
Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
8032 Zürich
Zuständiger Lebensmittelinspektor
Martin Strahm
martin.strahm@kl.zh.ch
info@kl.zh.ch