Einbürgerung
H I N W E I S ⇒ ab 1. Juli 2023 gilt im Kanton Zürich im Bürgerrecht eine neue Gesetzgebung.
Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes vom Kanton Zürich.
Einbürgerung Schweizer Bürger/in
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren ihren Wohnsitz in der Gemeinde Maur haben, können das Bürgerrecht der Gemeinde Maur erwerben. Informationen dazu finden Sie beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Im Online-Schalter finden Sie das Gesuchsformular zur Beantragung des Maurmer Bürgerrechts.
Einbürgerung ausländische Staatsangehörige
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen müssen Sie die ordentliche Einbürgerung erfüllen:
- Eintrag Ihrer Personendaten im Zivilstandsregister (Gesuch [pdf] ausschliesslich elektronisch beim Zivilstandsamt Dübendorf einreichen)
- gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (wovon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren) und mindestens 2 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Maur
- keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
- keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre
- keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen der letzten 5 Jahre
- Deutschkenntnisse (Lesen und Schreiben: A2 / Sprechen und Hören: B1)
- Grundkenntnisse der geografischen, geschichtlichen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
Besonderheiten
- Im Gesuch miteinbezogene Kinder müssen die Aufenthaltsfristen nicht erfüllen.
- Die Jahre in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt. Ein Kind muss aber mindestens 6 Jahre in der Schweiz Aufenthalt haben.
- Für Personen in eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin gelten die Fristen wie bei einer erleichterten Einbürgerung.
Das Einbürgerungsgesuch können Sie online beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einreichen. Auf postalische Gesuche sollte verzichtet werden. Das Einbürgerungsverfahren kann bis zu 2 Jahre dauern.
Erleichterte Einbürgerung
Für die erleichterte Einbürgerung von Ehepartnern gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
-
Der Schweizer Ehepartner/ die Schweizer Ehepartnerin muss vor der Heirat bereits Schweizer Bürger/Schweizer Bürgerin gewesen sein.
-
Mind. 3 Jahre Bestehen der ehelichen Gemeinschaft
-
Mind. 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung
-
Sprachkenntnisse in einer Landessprache (Lesen und Schreiben: A2 / Sprechen und Hören: B1)
-
Kostenpflichtige Vorbereitung zum Kantonalen Grundkenntnistest oder Deutschtest
Gebühren
Gebührentarif für Einbürgerungen [pdf]
Zugehöriger Online-Schalter-Artikel
Zuständige Abteilung