Navigieren in Maur

Baubewilligungsverfahren

Die Baubehörde stellt eine bauordnungs- und zonenkonforme Bebauung des Siedlungsgebiets sicher. Ebenso gewährleistet sie eine einheitliche Bewilligungspraxis im Sinne der Rechtsgleichheit. Dabei setzt sie sich für rasche Baubewilligungsverfahren ein. Schliesslich stellt sie auch sicher, dass die Ausführung von Bauten und Anlagen den bewilligten Plänen entspricht und die Auflagen der Baubewilligung erfüllt sind. Zudem führt sie resp. beauftragte Dritte bau- und feuerpolizeiliche Kontrollen, Umweltschutzkontrollen auf Baustellen sowie periodische amtliche Aufzugs-, Brandschutz- und Rauchgaskontrollen durch.

Zuständige Abteilung