Die Gemeinde unterhält Aushangmöglichkeiten, welche der Bekanntmachung von öffentlichen Veranstaltungen, Kultur-, Sport- und Vereinsanlässen in der Gemeinde dienen. Für private oder kommerzielle Veranstaltungen oder politische Werbung stehen sie nicht zur Verfügung.
In der Regel werden die Plakate für eine Woche ausgehängt. Damit Ihr Aushang rechtzeitig zum Anlass erfolgt, müssen die Plakate spätestens 10 Tage vor Aushangbeginn im Werkhof Ebmatingen abgegeben werden.
Unterhaltsdienste Maur
Zürichstrasse 129
8123 Ebmatingen
Das Format beträgt F4 (Weltformat) und ist 90,5 cm breit und 128 cm hoch. Bitte achten Sie darauf, dass es nicht all zu dünnes Papier ist, da dieses nicht gut geklebt werden kann.
Für den Aushang benötigen wir acht Plakate (sieben Standorte und ein Reserveplakat).
Die Gesamtkosten betragen CHF 100 und werden in Rechnung gestellt.
Für den korrekten Inhalt des Aushanges und die rechtzeitige Ablieferung an den Werkhof sind die jeweiligen Auftraggeber verantwortlich. Die Gemeinde übernimmt gegenüber den Auftraggebern keine Haftung für Beschädigung und Schmierereien an den jeweiligen Plakataushängen.
Für die Bewilligung der Plakate ist die Abteilung Präsidiales zuständig. Gesuche sind möglichst früh per Post oder E-Mail (praesidiales@maur.ch) einzureichen.
Plakataushang auf öffentlichem Grund [pdf]