Finanzielle Hilfe nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz und nach den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Ein Problem kommt selten allein: Finanzielle Sorgen, Unsicherheit am Arbeitsplatz, Überforderung im Umgang mit Ämtern und Formularen, Schwierigkeiten in der Familie… Sie wissen nicht mehr, wo Ihnen vor lauter Problemen der Kopf steht.
Wir bieten Beratung, Unterstützung und Begleitung. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu überblicken und suchen mit Ihnen nach Lösungswegen. Wenn nötig, vermitteln wir Ihnen eine spezialisierte Fachstelle. Die Beratung geschieht kostenlos - umfassend - vertraulich.
Wer seinen Lebensunterhalt und denjenigen seiner Familienangehörigen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe des sozialen Existenzminimums. Darin enthalten sind Lebensunterhalt, Mietkosten und medizinische Grundversorgung. Die Bemessung der Unterstützung erfolgt nach den SKOS-Richtlinien sowie den internen Richtlinien der Gemeinde Maur.
Mit dem Sozialhilferechner können sie vertraulich prüfen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe haben. Bitte nehmen Sie sich Zeit für die Beantwortung der Fragen und beachten Sie, dass es sich um eine provisorische, nicht abschliessende Berechnung handelt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Abteilung Gesellschaft. Das Antragsformular ist hier oder am Schalter bei der Abteilung Gesellschaft der Gemeindeverwaltung erhältlich.