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Todesfall

Meldung des Todesfalls

Verstirbt eine Person zu Hause, muss für die Feststellung des Todes der Hausarzt oder seine Stellvertretung bzw. der Notarzt zugezogen werden. Die Ärztin oder der Arzt füllt das Formular “ärztliche Todesbescheinigung“ aus. Dieses muss im Original den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen persönlich überbracht werden. Bei aussergewöhnlichen Todesfällen (Unfall, Suizid, Delikt oder anderen unklaren Todesursachen) wird der zugezogene Arzt die notwendigen Massnahmen veranlassen.

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, meldet dieses den Todesfall direkt den Bestattungsdiensten sowie dem zuständigen Zivilstandsamt.

Für die Bestattung ist die Wohngemeinde der verstorbenen Person verantwortlich. Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Gemeinde Maur, ungeachtet der Konfessionszugehörigkeit, steht auf den Gemeindefriedhöfen eine Bestattung zu. Damit verbunden ist die Pflicht, dass Angehörige den Todesfall den Bestattungsdiensten innert zwei Tagen melden. Dies ist unabhängig davon, ob die Bestattung in einem Friedhof der Wohngemeinde oder in einem auswärtigen Friedhof erfolgt.

An Wochenenden kann mit der Meldung bis zum nächsten Arbeitstag zugewartet werden. Während den Feiertagen wird von den Bestattungsdiensten ein Pikettdienst angeboten. Die Erreichbarkeit wird auf der Bandansage und auf der Homepage der Gemeinde Maur sowie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Maur (Maurmer Post) publiziert.

Es empfiehlt sich, den Todesfall den Bestattungsdiensten zuerst telefonisch zu melden. Die Bestattungsdienste vereinbart gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen, um alle Einzelheiten zu besprechen und Ihre Fragen zu beantworten. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit folgende Unterlagen zum persönlichen Gespräch mitzubringen:

  • bei Eintritt des Todes zu Hause, Original der ärztlichen Todesbescheinigung
  • bei Schweizern, Pass und/oder Identitätskarte und Schriftenempfangsschein
  • bei Ausländern, Pass und/oder Identitätskarte, Ausländerausweis und Meldebestätigung.

Einsargung und Überführung

Die Bestattungsdienste koordiniert und organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Einsargung und die Überführung durch den Bestatter.

Für die Einsargung und Überführung an Feiertagen oder Wochenenden können die Angehörigen sich direkt mit unserem Bestatter Hans Gerber AG, Lindau  052 355 00 11, in Verbindung setzen.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Informationsbroschüre oder erhalten Sie direkt bei den Bestattungsdiensten.

Trauerredner*innen

Sie trauern um einen nahestehenden Menschen und möchten sich mit einer konfessionslosen Feier von ihm oder von ihr verabschieden. Der Verein "Zürcher Trauerredner*innen" unterstützt Sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontaktpersonen

  • Monika Eberle

    Funktion Zentrale 043 366 13 03
  • Jennifer Goffi

    Funktion Zentrale 043 366 13 04
  • Lorena Setteducati

    Funktion Zentrale 043 366 13 01

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