Anpassung Gebührentarif der politischen Gemeinde Maur
Gestützt auf Art. 5 der Gebührenverordnung hat der Gemeinderat den Gebührentarif für die politische Gemeinde angepasst und per 1. März 2026 in Kraft gesetzt.
Der diesbezügliche Gemeinderatsbeschluss vom 12. Januar 2026 sowie der aktualisierte Gebührentarif liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem ist der Gebührentarif unter www.maur.ch («Aktuelles» und «Amtliche Publikationen») aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.