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Benützungs- und Vermietungsreglement Gemeindeliegenschaften

Benützungs- und Vermietungsreglement Gemeindeliegenschaften

Mit Beschluss vom 2. März 2026 hat der Gemeinderat das Benützungsreglement über die Räumlichkeiten der Gemeinde Maur und das Reglement für die Vermietung von Räumlichkeiten und ausserschulische Nutzung von Schulanlagen neu erlassen. Die Reglemente und der dazugehörige Beschluss sind unter www.maur.ch («Aktuelles» und «Amtliche Publikationen») aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Zuständige Behörde

Gemeinderat Maur

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