Navigieren in Maur

Öffentliche Auflage - Bauprojekte (Baugesuche)

Baugesuch Nr.: 2026-023
Bauherrschaft: Gemeinde Maur, Abteilung Liegenschaften, Zürichstrasse 8, 8124 Maur
Aufstellen eines Partyzeltes 4 x 8 Meter jeweils von April bis Oktober auf dem Grundstück-
Nr. 8155, Sportanlage Looren, 8127 Forch (Zone öff. Baute/Anlagen)

Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Abteilung Hochbau und Planung Maur auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Wer nachbarliche Ansprüche wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert der gleichen Frist schriftlich und original unterzeichnet die Zustellung des baurechtlichen Entscheides über das Vorhaben zu verlangen (E-Mail genügt nicht). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide inkl. Nachfolgeentscheide wird eine einmalige Gebühr von CHF 60.00 erhoben. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG)

 

Zuständige Abteilung

Hochbau und Planung

zur Liste

open positions