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Erneuerungswahlen der ev.-ref.-Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 - 2030 / Anordnung 2. Wahlgang

Da gemäss dem Protokoll des Wahlbüros vom 8. März 2026 nicht alle Sitze für die ev.-ref. Kirchgemeinde im ersten Wahlgang besetzt werden konnten, findet am Sonntag, 14. Juni 2026 ein zweiter Wahlgang für den noch vakanten Sitz statt.

In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge finden Sie unten angefügt oder kann bei der Abteilung Präsidiales der Gemeinde Maur (info@maur.ch oder 044 366 13 40) bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

Wahlleitende Behörde

Gemeinderat Maur

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