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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2026

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Maur werden zur Gemeindeversammlung eingeladen am

Montag, 8. Juni 2026, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal Looren

Geschäfte

  • Jahresrechnung 2025 – Genehmigung
  • Schulanlage Aesch – Umbau «Altes Schulhaus» Aesch und Ersatzneubau Trakt D – Bewilligung Projektierungskredit

Akten

Die detaillierten Akten liegen ab 8. Mai 2026 während der Öffnungszeiten im Gemeindehaus bei der Abteilung Präsidiales (1. Stock) zur Einsicht auf.

Broschüre

Die Broschüre ist elektronisch auf unserer Website www.maur.ch/gemeindeversammlung aufgeschaltet. Zudem kann ein kostenloses Abo bei der Abteilung Präsidiales (043 366 13 40 oder info@maur.ch) gelöst werden, um die Gemeindeversammlungs-Broschüre jeweils automatisch elektronisch oder in Papierform zu erhalten.

Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an die zuständige Gemeindevorsteherschaft zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss eine Angelegenheit der Gemeinde betreffen und von allgemeinem Interesse sein sowie vor der Gemeindeversammlung schriftlich bei der Gemeindevorsteherschaft eingereicht werden. Die Anfrage wird dann an der Gemeindeversammlung beantwortet.

Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet die Gemeindevorsteherschaft der/dem fragestellenden Stimmberechtigten spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. Der Tag, an dem die Gemeindeversammlung stattfindet, wird dabei nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs bei der Gemeindevorsteherschaft.

Der oder die fragestellende Stimmberechtigte hat das Recht auf eine Stellungnahme. Es findet keine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort statt. Die Gemeindeversammlung kann aber beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.

Hinweise

Während der Gemeindeversammlung (ab 18.45 Uhr) wird im Schulhaus Nord ein betreutes Programm für Kinder angeboten.

Zudem steht der Fahrdienst mybuxi für die kostenlose Hin- und Rückfahrt zur Verfügung. Eine Anmeldung ist bis spätestens zwei Tage vor der Gemeindeversammlung über die offizielle Website erforderlich.

Zuständig

Gemeinderat Maur

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