Videoreglement
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. Mai 2026 das Videoreglement teilrevidiert und auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Dabei wurden Art. 3 und 7 sowie der Anhang des Reglements präzisiert und ergänzt, um den rechtssicheren Betrieb der Videoüberwachungsanlagen und der neuen digitalen Stelen im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Das Videoreglement und der diesbezügliche Beschluss des Gemeinderats sind unter www.maur.ch («Aktuelles» und «Amtliche Publikationen») aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zuständig