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Pachtreglement

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. Mai 2026 ein Pachtreglement erlassen.

Das Pachtreglement und der diesbezügliche Beschluss des Gemeinderats sind unter www.maur.ch («Aktuelles» und «Amtliche Publikationen») aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales, 1. Stock) während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Zuständig

Gemeinderat Maur

 

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