Öffentliche Auflage - Bauprojekte (Baugesuche)
Baugesuch Nr.: 2024-220
Bauherrschaft: Fabio und Preeti Fagagnini, Schärenmoosstrasse 78, 8052 Zürich
Projektverfassser: Christoph Erni Architektur GmbH, Haslerstrasse 9, 8003 Zürich
Energetische Sanierung der Fassaden (neue Dämmung und Fenster/Türen), untergeordnete
Fassadenänderungen, Heizungsersatz und innere Umbauten beim Gebäude-Nr. 1772 auf dem
Grundstück-Nr. 4105 am Forchweg 2 in 8127 Forch/Wohnzone W1 25%
Projektänderung 1: Neugestaltung des Gartens mit Gartenpavillons, Einfriedungen und Swimmingpool (beheizt mit Wärmepumpe)
Baugesuch Nr.: 2025-237e
Bauherrschaft: Marcel Levin, Zweierstrasse 123, 8003 Zürich
Projektverfasser/Vertreter: Cora GmbH, Leimenstrasse 68a, 4051 Basel
Aufstockung bestehendes Mehrfamilienhaus Gebäude-Nr. 1047, Grundstück-Nr. 3431,
Steinmüristrasse 4, 8123 Ebmatingen / Wohnzone W3 60%
2. Publikation aufgrund fehlender Aussteckung
Baugesuch Nr.: 2026-074
Bauherrschaft: Tobias Miesel, Lebernstrasse 4, 8123 Ebmatingen
Projektverfasser: Büro für Architektur und Objektentwicklung GmbH, Paul Körner, Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Einbau einer Klimaanlage mit einem Smart-Inverter beim Gebäude-Nr. 1943 auf
dem Grundstück-Nr. 4384, Lebernstrasse 4, 8123 Ebmatingen / Wohnzone W2 45%
Baugesuch Nr.: 2026-078
Bauherrschaft: Gemeinde Maur, Abteilung Liegenschaften, Zürichstrasse 8, 8124 Maur
Rückbau Sandplatz, Neubau Begegnungszone mit Spielgeräten und Weitsprunganlage sowie
Sportplatzerneuerung mit neuem Ballfangzaun beim Gebäude-Nr. 550 (2738), Grundstück
Nr. 7961, Zürichstrasse 12a, 8124 Maur / Zone öff. Bauten (Ohne Aussteckung)
Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Abteilung Hochbau und Planung Maur auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Wer nachbarliche Ansprüche wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert der gleichen Frist schriftlich und original unterzeichnet die Zustellung des baurechtlichen Entscheides über das Vorhaben zu verlangen (E-Mail genügt nicht). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide inkl. Nachfolgeentscheide wird eine einmalige Gebühr von CHF 60.00 erhoben. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG)