Öffentliche Auflage - Amtliche Vermessung
Amtliche Vermessung
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Mit Beschluss Nr. 2026/100 vom 26. Mai 2026 genehmigte der Gemeinderat Maur den Vertrag über die laufende Nachführung der Amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patententierte Ingenieur-Geometer in der Gossweiler Ingenieure AG.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehenden erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Maur, Abteilung Hochbau und Planung, Zürichstrasse 8, 8124 Maur eingesehen werden.