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Wahl der Gremien für die Amtsdauer 2026-2030

Gestützt auf die Gemeindeordnung (Art. 20, 21 und 24) hat der Gemeinderat für die Amtsdauer 2026-2030 die Mitglieder der folgenden Gremien mit den dazugehörigen Aufgaben und Kompetenzen gewählt:

 

  • Bauausschuss
  • Finanzausschuss
  • Liegenschaftenausschuss
  • Verwaltungsausschuss
  • Energiekommission
  • Kulturkommission
  • Landwirtschaftskommission
  • Personalvorsorgekommission (Arbeitgebervertretung)
  • Seniorenkommission
  • Sicherheitskommission
  • Werkkommission
  • Wahlbüro

 

Die diesbezüglichen Beschlüsse vom 29. Juni 2026 sind unter www.maur.ch («Amtliche Publikationen») aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Präsidiales) zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Zuständig

Gemeinderat

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