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Öffentliche Auflage: Bauprojekt (Baugesuch)

Baugesuch-Nr. 2026-143
Bauherrschaft: Gemeinde Maur, Abteilung Tiefbau und Sicherheit, Zürichstrasse 8, 8124 Maur und Gemeinde Egg, Abteilung Infrastruktur, Forchstrasse 145, 8132 Egg
Projektverfasser: Hetzer, Jäckli und Partner AG (HJP AG), Turbinenweg 5, 8610 Uster
Umbau der bestehenden Reservoir Feumet der Wasserversorgung Maur und Egg, inkl. Werkleitungsausbauten bzw. Ersatz auf den Grundstück-Nrn. 2370 (Gemeinde Egg und Maur) und 5260 (Gemeinde Maur) in der Egg- und Hellstrasse, 8127 Forch / Landwirtschaftszone

Baugesuch-Nr. 2026-150e
Bauherrschaft: Gemeinde Maur, Abteilung Liegenschaften, Zürichstrasse 8, 8124 Maur
Überführung des provisorischen Schulpavillons in dauerhaften Schulpavillon sowie Erstellung eines Aussenliftes auf der Südwestseite des Gebäudes-Nr. 3365 auf dem Grundstück-Nr. 7959, Zürichstrasse 14, 8124 Maur / Zone öff. Bauten

Die Pläne liegen während 20 Tagen, von der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Abteilung Hochbau und Planung Maur auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Wer nachbarliche Ansprüche wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert der gleichen Frist schriftlich und original unterzeichnet die Zustellung des baurechtlichen Entscheides über das Vorhaben zu verlangen (E-Mail genügt nicht). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide inkl. Nachfolgeentscheide wird eine einmalige Gebühr von CHF 60.00 erhoben. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).

Zuständige Abteilung

Hochbau und Planung

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