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Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege der evang.-ref. Kirch-gemeinde Maur für den Rest der Amtsdauer 2026-2030

Für die aus der Kirchenpflege der evang.-ref. Kirchgemeinde Maur zurücktretenden Kirstin Brause ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2026 bis 2030 zu wählen. Dies hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 28. September 2026 beschlossen. Den Beschluss dazu finden Sie hier [pdf, 160 KB].

Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Mittwoch, 18. November 2026, 16.30 Uhr beim Gemeinderat, Zürichstrasse 8, 8124 Maur (wahlleitende Behörde) eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können hier [pdf, 123 KB] heruntergeladen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge einge­reicht werden.

Die wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 Abs. 2 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet am Sonntag, 4. April 2027 ein erster Wahlgang statt. Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.

Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 5. September 2027.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang und bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang könnten bei der Abteilung Präsidiales gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs der Bezirkskirchenpflege Uster, Eglishölzliweg 38, 8600 Dübendorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Zuständig

Gemeinderat

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