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Aus dem Gemeinderat

 

  • Spitex Pfannenstiel - Genehmigung Leistungsvereinbarung 2026 bis 2029
  • Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen - Pilotprojekt - Leistungsvereinbarung
  • Spenden- und Entwicklungshilfe im In- und Ausland 2025
  • Seewasserwärmeverbund Ebmatingen-Binz - Vergabe Konzession Wärmeverbund
  • Plakatierung bei Wahlen - Anschaffung von Klapprahmen - Kreditbewilligung
  • Gemeindeliegenschaften des Finanzvermögens - Neubewertung per 1. Januar 2025
  • Rundweg um Binz - Wanderweg mit Verschönerungsverein - Kreditbewilligung für Signalisation
  • Möblierungskonzept Bushaltestellen
  • Kurz notiert 

Spitex Pfannenstiel – Genehmigung Leistungsvereinbarung

Die Gemeinde Maur erneuert die Zusammenarbeit mit der Spitex Pfannenstiel und genehmigt die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029. Damit ist die bedarfsgerechte ambulante Pflege und Unterstützung für die Bevölkerung weiterhin verlässlich sichergestellt. Die aktualisierte Vereinbarung trägt den Entwicklungen in der Pflege Rechnung und schafft klare Grundlagen für eine moderne, zukunftsgerichtete Leistungserbringung. Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Mobile Palliative Care Teams in Pflegeheimen – Pilotprojekt – Leistungsvereinbarung

Im Rahmen eines kantonalen Pilotprojekts schliesst die Gemeinde für die Jahre 2026 bis 2028 eine Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Palliaviva ab. Damit können bei Bedarf spezialisierte mobile Palliative-Care-Teams in Pflegeheimen beigezogen werden. Dieses Angebot ist im Sinne der Zollinger-Stiftung, erfüllt ein ausgewiesenes Bedürfnis und schliesst eine wichtige Lücke in der Betreuung von schwerkranken und sterbenden Menschen. Die Kosten werden während der Pilotphase je zur Hälfte vom Kanton und von der Gemeinde getragen. Der Gemeindeanteil beträgt jährlich CHF 10’000. Mit dem Entscheid wird eine umfassende und qualitativ hochwertige Palliativversorgung sichergestellt.

 

Spenden und Entwicklungshilfe In- und Ausland 2025

Die Gemeinde richtet im Jahr 2025 Beiträge und Spenden im Umfang von insgesamt CHF 230’000 an gemeinnützige Organisationen im In- und Ausland aus. Die Mittel sind im Budget vorgesehen und werden gemäss den vom Gemeinderat festgelegten Schwerpunkten vergeben. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen Entwicklungshilfe, humanitäre Hilfe, Soziales, Gesundheit, Bildung sowie Umwelt- und Klimaschutz. Zusätzlich wurde im Juni 2025 eine Soforthilfe von CHF 10’000 an Caritas Schweiz zugunsten der Betroffenen des Bergsturzes in Blatten (VS) beschlossen. Die Publikation der einzelnen Spenden erfolgte bereits in der Maurmer Post vom 9. Januar 2026.

 

Seewasserwärmeverbund Ebmatingen – Binz – Vergabe Konzession Wärmeverbund

Die Arbeiten am geplanten Seewasserwärmeverbund für Ebmatingen und Binz sind weiter fortgeschritten, und der bereinigte Konzessionsvertrag mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) liegt vor. Der Vertrag regelt die Nutzung des öffentlichen Grundes sowie den Bau und Betrieb eines Fernwärmenetzes, das erneuerbare, CO₂-freie Energie aus dem Greifensee bereitstellt. Da aufgrund der technischen Anforderungen nur das ewz als Anbieter infrage kommt, wird die Sondernutzungskonzession freihändig vergeben. Die Publikation des 2/3 Zuschlags erfolgt mit Rechtsmittelbelehrung auf simap.ch. Mit diesem Schritt schafft die Gemeinde Planungssicherheit für anstehende Heizungsersatzprojekte und ermöglicht die zeitkritische Weiterführung des Projekts. Der Konzessions- und der zugehörige Baurechtsvertrag werden dem Gemeinderat zu gegebener Zeit zur Genehmigung vorgelegt.

 

Plakatierung bei Wahlen – Anschaffung von Klapprahmen – Kreditbewilligung

Für die Wahlplakatierung werden 16 neue, doppelseitige Klapprahmen angeschafft, um die Montage zu erleichtern und die Plakate besser vor Witterung zu schützen. Die Gemeinde stellt für kommunale Wahlen den öffentlichen Grund kostenlos zur Verfügung und übernimmt auch die Kosten der Plakatierung, um faire und gut sichtbare Wahlmöglichkeiten für alle Kandidierenden zu gewährleisten. Die neuen Rahmen sind wiederverwendbar, effizient und nachhaltig, wodurch der Arbeitsaufwand der Unterhaltsdienste deutlich reduziert wird. Für die Anschaffung wird ein einmaliger Kredit von CHF 11’000 bewilligt. Die Klapprahmen stehen rechtzeitig für die Erneuerungswahlen 2026 bereit.

 

Gemeindeliegenschaften des Finanzvermögens – Neubewertung per 1. Januar 2025

Die Gemeinde hat ihre Liegenschaften im Finanzvermögen vorschriftsgemäss per 1. Januar 2025 neu bewertet. Da die bisherigen Werte teilweise noch auf Richtlinien aus dem Jahr 2009 beruhten und die Landpreise inzwischen stark gestiegen sind, wurden für die Neubewertung aktualisierte kantonale Modellwerte als Grundlage verwendet. Für unbebaute Grundstücke legt die Gemeinde vorsichtig abgeleitete Landpreise fest, um eine Annäherung an die heutigen Marktwerte zu erreichen. Spezialfälle wurden separat berücksichtigt bzw. bewertet. Insgesamt resultiert eine Erhöhung der Buchwerte, welche die heutigen Verhältnisse nun besser abbilden. Die nächste Neubewertung ist für 2029 vorgesehen.

 

Rundweg um Binz – Wanderweg mit Verschönerungsverein – Kreditbewilligung für Signalisation

In Binz entsteht der erste Teil eines neuen Rundwanderweg-Netzes, das in allen fünf Dörfern lokale Rundwege schaffen und diese später zu einem grossen Rundweg «Rund um Maur» verbinden soll. Die Route wurde gemeinsam mit dem Verschönerungsverein Maur entwickelt und mit allen zuständigen Stellen abgestimmt. Für die Beschilderung des Wegs wird ein einmaliger Kredit von CHF 11’000 bewilligt. Der neue Rundweg stärkt die Naherholung und bietet der Bevölkerung ein attraktives Freizeitangebot direkt vor Ort. Die Wegweiser sind standardisiert und fügen sich gut in das bestehende Wanderwegnetz ein. Die Montage erfolgt Anfang 2026; weitere Rundwege folgen schrittweise.

 

Möblierungskonzept Bushaltestellen

Die Gemeinde setzt ein neues, einheitliches Möblierungskonzept für alle Bushaltestellen um und wählt dabei bewusst eine nachhaltige Ausführungsvariante. An stärker frequentierten Standorten entstehen moderne Wartehallen mit langlebigen Materialien, energieeffizienten Lösungen sowie – je nach Grösse – ökologischer Aufwertung der Dächer. Ergänzt wird die Ausstattung durch Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter und künftig auch Lademöglichkeiten für Mobiltelefone. Weniger stark genutzte Haltestellen werden bewusst einfacher ausgestattet – ohne Wartehalle und ohne Überdachung, jedoch mit Sitzbank, Abfallhai und Infoständer –, sodass auch dort der Komfort verbessert wird. Mit dieser abgestuften und ressourcenschonenden Lösung verbessert die Gemeinde die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Verkehr und setzt die Mittel gleichzeitig wirtschaftlich und bedarfsgerecht ein. Die Umsetzung erfolgt etappenweise von 2026 bis 2030.

 

 

Kurz erwähnt

  • Bewilligung eines Zusatzkredits von CHF 37’900 zulasten der Investitionsrechnung für Zusatzarbeiten bei der WCSanierung im Mühlesaal (gebundene Ausgabe)
  • Anordnung der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 zum Kredit für die Asylunterkünfte Tobelstrasse und Lohwis (Ersatzneubau und Erweiterung). Die amtliche Publikation erfolgte bereits in der Maurmer Post vom 12. Dezember 2025
  • Genehmigung der Vernehmlassung zur Motion betreffend regelmässigen Ausgleich der «kalten Progression» (KRNr. 412/2023)
  • Bewilligung eines Kredits von CHF 1’940’000 für die energetische Gesamtsanierung und den Fensterersatz der Wohnhäuser Im Brünneli 18, 20 und 20a (gebundene Ausgabe zulasten Investitionsrechnung)
  • Bewilligung eines Kredits von CHF 137’000 für die Sanierung der Wohnung im OG an der Burgstrasse 4, Maur (gebundene Ausgabe zulasten Investitionsrechnung)
  • Bewilligung eines Kredits von CHF 202’000 für den Fensterersatz und die Erneuerung des Sandsteinsockels am Krippengebäude, Schulweg 2, Maur (gebundene Ausgaben zulasten Investitionsrechnung).
  • Genehmigung der Kreditabrechnung für den Bau der ELadeinfrastruktur beim Gemeindehaus. Die Abrechnung beträgt CHF 70’793.24. Die Minderkosten gegenüber dem ursprünglichen Kredit von CHF 90’000 ergeben sich aus kantonalen Förderbeiträgen sowie tieferen Baukosten.
  • Anpassung der Richtlinien zur Nutzung der elektronischen Informationsstelen per 1. Januar 2026
  • Gültigerklärung der Initiative zur Teilrevision der Gemeindeordnung betreffend Polizeirecht (amtliche Publikation Maurmer Post vom 21. November 2025)
  • Anordnung der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 sowie Urnenweisung zur Einzelinitiative Claudio Deragisch (Teilrevision Gemeindeordnung betreffend Polizeirecht). Die amtliche Publikation erfolgte in der Maurmer Post vom 28. November 2025.

 

Kontaktperson für Rückfragen

Mo - Do zu den üblichen Öffnungszeiten, freitags 09.00 - 11.00 Uhr

Anette Fahrni
Kommunikationsbeauftragte
Telefon: 043 366 13 44
anette.fahrni@maur.ch

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