Aufhebung Feuerverbot: Gefahr in Waldnähe bleibt
Mit Präsidialverfügung vom 16. Juli 2026 wurde auf dem Gemeindegebiet von Maur ein generelles Verbot für das Entfachen von offenen Feuern und Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen. Dieses wird per Dienstag, 1. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Was im Wald und in Waldesnähe gilt
Im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wie Zigaretten, Zündhölzer usw. wegzuwerfen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.
Von Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Die Geräte müssen in jedem Fall kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein (z. B. auf befestigten Plätzen).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Beachtung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe sowie einen achtsamen Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet.