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Allgemeine Informationen zu Abstimmungen und Wahlen

Vorzeitige Stimmabgabe

Werfen Sie Ihr Stimmkuvert bis um 11 Uhr des Abstimmungs-/Wahlsonntags direkt in den Gemeindebriefkasten vor dem Gemeindehaus oder geben Sie das Stimmkuvert jeweils ab vorangehendem Montag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag während den Schalteröffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste ab.

Öffnungszeiten Gemeindehaus

Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr (durchgehend)

Stimmabgabe an der Urne

Urnenlokale

  • Gemeindehaus Maur
    Zürichstrasse 8, 8124 Maur
  • Schulhaus Leeacher
    Leeacherstrasse 6, 8123 Ebmatingen
  • Blockhaus Lothar
    Zürichstrasse 238, 8122 Binz
  • Pflegezentrum
    Aeschstrasse 8, 8127 Forch

Öffnungszeiten

Die Urnenlokale sind am Wahlsonntag jeweils von 09.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Informationen zu Urnengängen

Sämtliche Informationen zu bevorstehenden Urnengängen werden jeweils unter der Rubrik Wahlen/Abstimmungen aufgeschaltet.

Abstimmungs- und Wahlresultate

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen werden jeweils am Sonntag des Urnenganges von den Mitgliedern des Wahlbüros der Gemeinde Maur ausgezählt. Die Gemeinderesultate werden auf der Maurmer Homepage veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um Teilresultate handelt. Die Gesamt- bzw. Schlussresultate des Bundes finden Sie unter www.admin.ch, diese des Kantons unter www.wahlen.zh.ch.

Stimmberechtigung, Voraussetzungen

Jede Person, die einen über einen gültigen Stimmausweis verfügt, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.

Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde zu den Öffnungszeiten vor dem Abstimmungssonntag verlangt werden und muss gegen Vorweis eines Ausweispapiers persönlich bei den Einwohnerdiensten abgeholt werden.  

Brieflich Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie Ihre Wahl- und Stimmzettel in das mitgelieferte Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie dieses.
  • Legen Sie das verschlossene Stimmzettelkuvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das gleiche Kuvert, mit dem Ihnen die Wahl- und Stimmunterlagen zugestellt worden sind. Beachten Sie, dass die Adresse des Wahlbüros im Kuvertfenster erscheint. Anstelle des Zustellkuverts kann auch ein anderes neutrales Kuvert mit dem Vermerk "Briefliche Stimmabgabe" verwendet werden.
  • Achtung: Ohne eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf deren Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, es ist bereits frankiert. Sie haben aber auch die Möglichkeit dieses während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus Maur abzugeben. Das Antwortkuvert muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen. Achtung: B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage.
  • Bitte beachten Sie, dass für jede stimmberechtigte Person ein eigenes Antwortkuvert zu verwenden ist.
  • Ihre briefliche Stimmabgabe bzw. Ihre briefliche Wahl ist anonym, weil das von Ihnen verschlossene Stimmzettelkuvert und der Stimmrechtsausweis getrennt voneinander aufbewahrt werden.

Stellvertretung in der Stimmabgabe

Jede stimmberechtigte Person kann an der Urne zwei beliebige weitere Stimmberechtigte ihrer Gemeinde vertreten. Dabei sind folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Die Stellvertretung erfordert die gleichzeitige Stimmabgabe des/der Stellvertreters/in (Abgabe eigener unterzeichneter Stimmrechtsausweis).
  • Der Stimmrechtsausweis muss von der vertretenen Person unterzeichnet sein! Vermerke wie "im Auftrag" oder "in Vertretung" mit Unterschrift des/der Stellvertreters/-in sind ungültig.

Links

Kontakt

Abteilung Präsidiales
Zürichstrasse 8
8124 Maur
043 366 13 40
praesidiales@maur.ch